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Nach tödlichem AngriffBehörden verpassten wohl Fristen beim Täter von Aschaffenburg

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Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann verlassen eine Pressekonferenz zum tödlichen Angriff in einem Park in Aschaffenburg.

Nannten weitere Details zum Angriff in Aschaffenburg: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (l.) und Ministerpräsident Markus Söder.

Ministerpräsident und Innenminister haben in Bayern Details zum Messerangriff in Aschaffenburg bekannt gegeben.

Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann unter anderem wegen einer verstrichenen Frist nicht abgeschoben worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe den Asylantrag des Mannes zwar am 19. Juni 2023 abgelehnt und nach den Regeln des Dublin-Verfahrens eine Abschiebung nach Bulgarien angeordnet, sagte der CSU-Politiker in München.

Den Afghanen selbst habe die Behörde zwar wohl darüber informiert. Die bayerischen Ausländerbehörden habe das Bamf aber „aufgrund welcher Fehler und Probleme auch immer“ erst am 26. Juli, also mehr als einen Monat später, in Kenntnis gesetzt - wenige Tage vor Ablauf der Frist für eine solche Abschiebung.

Bundesamt trifft Behörden in Bayern „unvorbereitet“

„Es ist offenkundig, dass, wenn eine bayerische Behörde am 26. Juli davon erfährt, dass jemand jetzt ausgewiesen werden soll in ein anderes Land, nicht innerhalb von sechs Tagen eine derartige Rückführung organisiert werden kann - noch dazu, wenn das völlig unvorbereitet entsprechend kommt“, sagte Herrmann.

Der Aschaffenburger Oberbürgermeister steht in schwarz vor einem großen Blumenkranz.

Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD, l.) gedenkt am Tag nach der Tat bei einer Kranzniederlegung der Opfer.

Nach der ausgebliebenen Abschiebung sei das Asylverfahren beim Bamf gelegen, das nicht darüber entschieden habe - bis der Verdächtige im Dezember 2024 selbst ankündigte, nach Afghanistan ausreisen zu wollen.

Ein Sprecher des Bamf teilte auf Anfrage mit, dass die Behörde zu diesem „konkreten Einzelfall keine Informationen zukommen lassen“ könne.

Es fehlte wohl an Papieren – und Flügen

Dass der Mann die Ankündigung nicht in die Tat umsetzte, lag laut Herrmann wohl auch daran, dass er die dafür benötigten Papiere vom afghanischen Generalkonsulat bisher nicht erhalten hatte - und damit nicht ausreisen konnte.

Herrmann schränkte aber ein, dass selbst bei einer früheren Ablehnung des Asylantrags beim Bamf eine Rückführung des Mannes unter den geltenden Regeln nach Afghanistan schwierig gewesen wäre. Bisher habe es nur einen entsprechenden Flug gegeben. (dpa)