Schädlichkeit von Alkohol für KinderLauterbach für Verbot von „begleitetem Trinken“ für Jugendliche

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Im Vordergrund steht eine Bierflasche, im Hintergrund sind zwei Personen verschwommen zu sehen. Ein jüngeres Mädchen mit einem grauen Kapuzenpulli und ein Mann im T-Shirt sitzen am Tisch.

Alkoholkonsum gefährde die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in hohem Maße. (Symbolbild)

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn sie von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich für ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen aus. „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Deswegen sollte das sogenannte begleitete Trinken untersagt werden.“

Jugendschutzgesetz: ab 14 Jahren sind Bier und Wein erlaubt – in Anwesenheit von Erwachsenen

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.

Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Erlaubnis habe mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn, sagte Gerlach dem RND. Czyborra sagte, Alkoholkonsum gefährde die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in hohem Maße. (dpa)