AboAbonnieren

650.000 PflegebedürftigePflegeheime in NRW sind besonders teuer

Lesezeit 3 Minuten
Pflege

Eine Pflegekraft hält die Hand einer Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung.

Düsseldorf – Die Deutschen werden immer älter, damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen an. Allein in NRW gibt es aktuell 650.000 Pflegebedürftige. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft wird die Zahl bis zum Jahr 2035 auf 900 000 steigen. Für Betroffene und Angehörige bringt das große Herausforderungen mit sich – auch finanziell. Die wichtigste Fragen.

Warum kostet ein Platz in NRW besonders viel?

Die regionalen Unterschiede sind groß. In Sachsen liegt der durchschnittliche monatliche Eigenanteil nur bei 1232 Euro, in NRW muss der Pflegebedürftige im Schnitt 2350 Euro aus eigener Tasche zahlen. „80 Prozent der Pflegeheimkosten entfallen auf Lohnkosten, entsprechend wirken sich die vergleichsweise hohen Löhne für Pflegekräfte in NRW aus“, erklärt ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV). So liegt der durchschnittliche Bruttomonatslohn für Altenpflege-Fachkräften in NRW laut Böckler-Stiftung bei 2917 Euro, in Sachsen bei 2203 Euro.

Dabei spielt auch eine Rolle, dass in NRW öfter gewerkschaftlich gut organisierte Wohlfahrstverbände Träger der Heime sind, die oft besser zahlen.

Wer zahlt – auch die Angehörigen?

Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige seinen Eigenanteil zahlen. Bei der Mehrheit der Betroffenen reichen Rente und Vermögen dazu aber nicht aus. Dann haften auch Kinder für ihre Eltern (nicht aber Enkelkinder, Nichten und Geschwister). Konkret wird das Sozialamt einspringen und das Geld von den Kindern zurückfordern. „Zahlen müssen Kinder aber nur, wenn sie dadurch nicht ihren eigenen Lebensbedarf und den ihrer eigenen Familie gefährden“, so die Verbraucherzentrale. Als Faustregel gilt: Der Mindestselbstbehalt für Kinder beträgt 1800 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, hinzu kommen der Selbstbehalt für weitere Familienmitglieder. „Auch höhere Wohnkosten können unter Umständen berücksichtigt werden“, betont die Verbraucherzentrale.

Was gilt bei der Pflege zu Hause?

Rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden daheim versorgt, etwa die Hälfte davon mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste. Die andere Hälfte wird allein von Angehörigen gepflegt, überwiegend von Frauen. Doch die klassische Rollenverteilung ändert sich und so werden ambulante Dienste immer öfter nachgefragt. Diese rechnen ihre Leistungen wie Hilfe beim Waschen oder Essen dann direkt mit der Pflegekasse ab. Allerdings müssen Pflegebedürftige auch hier mit eigenen Kosten rechnen, so die Verbraucherzentrale. Zudem nehmen Pflegedienste bisweilen aus Personalmangel keine neue Kunden an.

Wie wirkt sich der Pflegermangel aus?

Manche Pflegeheime können die vorgeschriebene Fachkraftquote von 50 Prozent nicht erfüllen. Sie müssen dann Patienten abweisen, obwohl sie freie Betten haben. Aus gleichem Grund müssen die ambulanten Pflegedienste laut der Freien Wohlfahrtspflege allein in NRW pro Monat insgesamt 9000 Absagen an Bedürftige erteilen.

Was ist mit ausländischen Pflegekräften?

Immer wichtiger wird die Hilfe meist osteuropäischer Kräfte. Für sie gelten die Regeln des deutschen Arbeitsmarktes: Sie müssen mindestens den Mindestlohn bekommen und dürfen nicht für einen Dauerbereitschaftsdienst eingesetzt werden. Sie müssen sozialversichert werden, sofern sie nicht als Selbstständige tätig sind. Im Schnitt fallen Kosten von rund 2200 Euro im Monat an, so Land und Verbraucherzentrale. Sie warnen: „Wer eine osteuropäische Hilfe schwarz beschäftigt, geht ein hohes Rsiko ein.“