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NSU-UrteilBeate Zschäpe will lebenslange Freiheitsstrafe nicht hinnehmen

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Beate Zschäpe (Archivbild)

Berlin – Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe will die gegen sie verhängte lebenslange Freiheitsstrafe offensichtlich trotz rechtskräftigen Urteils nicht akzeptieren. Sie gehe dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht vor, berichtete das Magazin „Spiegel“ am Donnerstag unter Berufung auf Aussagen ihres Anwalts.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Revision Zschäpes gegen ihre Verurteilung im August in letzter Instanz zurückgewiesen. Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Hintergrund (NSU), der sie angehörte, hatte zehn Menschen ermordet sowie zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle begangen.

Zschäpe war deswegen 2018 unter anderem wegen zehnfachen Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Zschäpe sieht sich in ihren Grundrechten verletzt

Gegen die BGH-Entscheidung dazu will Zschäpe laut „Spiegel“ nun vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen. Die 46-Jährige sehe sich in ihren Grundrechten verletzt, hieß es. Sie habe deswegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Diese richte sich dagegen, dass der BGH-Beschluss ohne eine Hauptverhandlung ergangen war.

„Der 3. Strafsenat des BGH hat in seinem Beschluss in Bezug auf eine angenommene Mittäterschaft von Frau Zschäpe seine bisherige Rechtsprechung für uns völlig überraschend und unvorhersehbar geändert und eine neue Rechtsauffassung vertreten“, zitierte das Magazin Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel. Hintergrund ist, dass Zschäpe bei den NSU-Morden nicht selbst anwesend war. Ihr wird aber zur Last gelegt, die Taten mit geplant zu haben. (afp)