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Nach einem JahrNRW-Innenminister Reul nennt Cannabis-Freigabe falsch

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Strafverfolgungsbehörden brauchen aus Sicht des NRW-Innenministers Herbert Reul mehr Befugnisse. (Archivbild)

NRW-Innenministers Herbert Reul (Archivbild)

Ein Jahr nach Cannabis-Liberalisierung bewertet NRW negative Folgen: Befeuerung des Schwarzmarkts, rechtliche Unsicherheit und Erstkonsumsteigerung.

Bereits ein Jahr nach der Freigabe begrenzter Mengen Cannabis für Volljährige in Deutschland hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) die Drogenliberalisierung auf ganzer Linie für gescheitert erklärt. „Das Gesetz hat bislang nur Probleme gemacht: verwirrt bei der rechtlichen Auslegung, verunsichert bei der Anwendung und verharmlost Drogen“, sagte Reul unserer Redaktion.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung eine „ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis“ für diesen Herbst festgeschrieben.

Das NRW-Innenministerium stützt sich bei seiner kritischen Analyse auf einen Erfahrungsbericht des Landeskriminalamtes (LKA). Zwar seien die Fallzahlen gesunken, weil nunmehr Erwachsene legal bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum besitzen dürfen. Es gebe aber einen „erhöhten Arbeitsaufwand zur beweissicheren Verfolgung insbesondere von Straftaten im Kontext von Handels- und sonstigen Versorgungsdelikten“, so das LKA.

Sinkende Hemmschwelle beim Erstkonsum

Vor der Liberalisierung habe der Polizei schließlich allein die Wahrnehmung von Cannabisgeruch ausgereicht, um den Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. „Bei einer anschließenden Kontrolle auf Basis dieses Anfangsverdachtes wurde nicht selten der Besitz anderer Betäubungsmittel oder Hinweise auf Herstellungs- oder Handelsdelikte festgestellt“, heißt es im LKA-Bericht. Nun müsse man hingegen eine sinkende Hemmschwelle für den Erstkonsum und einen größeren Tatanreiz zum illegalen Handel mit der Droge feststellen.

Die Polizei sieht auch das Risiko, dass der Schwarzmarkt für den organisierten kriminellen Cannabishandel in Deutschland befeuert wurde. Sogar der legale Eigenanbau führe oft zu Überproduktionen. „Insofern erscheint zumindest nicht unwahrscheinlich, dass diese „Überproduktion“ nicht – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – vernichtet, sondern illegal gehandelt oder abgegeben wird“, mutmaßen die Kriminalisten. Verstöße gegen die Abstandsregelungen beim Konsum etwa zu Schulen und Jugendeinrichtungen seien nur „schwer prüf- und beweisbar“.