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Messerangriff in DortmundReul will Polizeischüsse lückenlos aufklären

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Herbert Reul 

DüsseldorfIm Fall der tödlichen Polizeischüsse auf einen 16-Jährigen in Dortmund hat NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag betont, dass er Polizei und Justiz vertraue. „Ich habe an der Neutralität der Ermittlungen keine Zweifel“, sagte er im Hauptausschuss des Landtags. Die Umstände dieses Todesfalls würden „lückenlos aufgeklärt“.

Thema Unschuldsvermutung

Neue Details zu dem umstrittenen Polizeieinsatz nannte Reul mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Hier gehe „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Unangenehme Folgen für die eingesetzten Beamten schloss Reul nicht aus: „Wenn Polizisten Fehler gemacht haben sollten, dann werden sie dafür auch die Konsequenzen tragen müssen.“ Bis zum Beweis des Gegenteils gelte aber die Unschuldsvermutung.

Der 16-Jährige aus dem Senegal hatte am 8. August im Hof einer Dortmunder Jugendhilfeeinrichtung mit einem Messer herumgefuchtelt und gedroht, sich umzubringen. Elf Polizeibeamte wurden eingesetzt. Es gelang ihnen nicht, den Jugendlichen mit Pfefferspray und Schüssen aus Elektroschockgeräten (Tasern) zu stoppen. Als der 16-Jährige mit einem Messer auf die Beamten zulief, schoss ein Polizist sechs Mal mit seiner Maschinenpistole. Fünf Schüsse trafen. Der 16-Jährige starb kurze Zeit später in einer Klinik.

Benachbarte Polizeibehörde übernimmt Ermittlung

Die Praxis, dass eine nicht ins Geschehen involvierte, benachbarte Polizeibehörde die Ermittlungsarbeit übernimmt, habe bisher nach Einschätzung des Innenministers „super funktioniert“. Herrin des Verfahrens sei ohnehin die Staatsanwaltschaft, außerdem habe das Landeskriminalamt „ein Auge auf die Ermittlungen“. Reul deutete allerdings an, dass das Kontrollsystem der Polizeibehörden nicht in Stein gemeißelt sei. Sollten sich im Verlauf der Ermittlungen zu den Ereignissen in Dortmund Zweifel an dem System ergeben, dann müsse man die Frage stellen, ob man es künftig verbessern könne.

Opposition: Viele offene Fragen

Die Maschinenpistole gehöre zur Standardausrüstung der Polizei, stellte das Innenministerium klar. Für sie würden die gleichen Einsatzregeln gelten wie für Pistolen. Zulässig sei aber nur die Abgabe einzelner Schüsse. Bisher ist unbekannt, ob der Beamte sechs einzelne Schüsse auf den Jugendlichen abgab. Ein tödlicher Ausgang eines Einsatzes sei leider nicht auszuschließen, sagte Reul: „Wenn eine Polizistin oder ein Polizist den Angreifer nicht anders stoppen kann, darf sie beziehungsweise er ihn – so schrecklich das ist – auch erschießen.“

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Sven Wolf (SPD) warf Reul Zögerlichkeit vor: „Sie müssen mit mehr Hochdruck auf solche Fälle eingehen“. Laut der Opposition sind viele Fragen ungeklärt. Dazu gehören der Einsatz der Maschinenpistole und der Taser, die Tatsache, dass die Körperkameras der Polizisten ausgeschaltet waren, und der generelle Umgang mit dem psychisch auffälligen Jugendlichen.