Auf den Autobahnen in Rheinland-Pfalz muss man künftig mit "Handy-Blitzern" rechnen, in NRW (noch) nicht.
AutobahnenNRW verzichtet vorerst auf Handy-Blitzer

Eine Monocam zur Aufzeichnung von Handysündern am Steuer im Jahr 2022 auf einer Brücke über der A602 bei Kenn.
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Mal eben über die Autobahn Richtung Mainz oder Trier zu fahren, das ist beruflich genauso wahrscheinlich wie zum Wochenendausflug. Bei solchen Touren sollte man am Lenkrad aber intensiver darauf achten, nicht gegen Verkehrsregeln zu verstoßen. Denn die Polizei im Nachbarbundesland setzt inzwischen „Handy-Blitzer“ ein, die diejenigen überführen sollen, die am Steuer mit dem Mobiltelefon in der Hand kommunizieren. Bei Verstößen werden 100 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig.
Polizisten in Niederlanden geschult
Die Kameras, die den Namen Monocam tragen, werden in den Niederlanden schon länger zur Überwachung von Mobiltelefon-Nutzung auf Autobahnen genutzt. Polizisten aus Rheinland-Pfalz wurden von ihren Kollegen im Nachbarland daran geschult. Jeweils ein Vierteljahr lang sind die Monocams im Jahr 2022 bei Trier und Mainz ausprobiert worden. Dabei wurden nach Angaben des Mainzer Innenministeriums 1268 Verstöße festgestellt und verfolgt.
Bei den Monocam-Kontrollen erfasst die Kamera einen Bildausschnitt durch die Windschutzscheibe, der in Echtzeit an die Polizei-Dienststelle geschickt wird. Künstliche Intelligenz analysiert den Livestream. Im Mittelpunkt steht dabei, ob elektronische Geräte wie Handys oder Tablets zu sehen sind und ob es eine entsprechende Handbewegung oder Haltung des Verdächtigen gibt. Im Verdachtsfall wird das Bild live auf ein Laptop von Polizeibeamten vor Ort geschickt. Bestätigen sie anhand der Aufzeichnungen den Verstoß, wird ein Verfahren eingeleitet.
Illegal, aber trotzdem gültig
In einem Urteil hatte das Amtsgericht Trier Anfang März entschieden, dass die Kontrolle von Handyverstößen mit dem Gerät Monocam einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person sei. Deshalb sei der Probebetrieb illegal gewesen, weil im Jahr 2022 eine Rechtsgrundlage gefehlt habe.
Trotzdem durften die Daten nach Auffassung des Gerichts verwendet werden: Ein 71-jähriger Klägerin wurde verurteilt, 100 Euro Geldbuße und die Kosten des Verfahrens zu zahlen, nachdem er auf der Autobahn A 602 in Fahrtrichtung Trier von einer Monocam beim Handy-Telefonieren am Steuer erfasst worden war. Er hatte gegen einen Bußgeldbescheid geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Abstraktive Gefahr reicht Gericht nicht
In dem Urteil geht es aber eben bloß um den Probetrieb im Jahr 2022. Auch Persönlichkeitsrechte müssen immer abgewogen werden gegen Eingriffe, die der Staat anordnen darf, damit beispielsweise Straftaten aufgeklärt werden. Weil das ein heikles Thema ist, reicht es nicht, dass eine abstrakte Gefahr herrscht. Es muss in einem Gesetz oder in einer Verordnung festgelegt werden, weshalb ein solcher Eingriff notwendig ist.
Seit dem Probebetrieb sind weit mehr als zwei Jahre vergangen. Grundsätzlich haben Polizei und Innenministerium trotz aller Bedenken ein positives Fazit gezogen und setzen auf die dauerhafte Kontrolle von Autofahrern durch „Handy-Blitzer“.
Rechtliche Grundlage geschaffen
Inzwischen wurde einem Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums zufolge zum 1. März dieses Jahres auch die vom Gericht geforderte rechtliche Grundlage geschaffen. Deshalb werde man kurzfristig ein erstes dieser Kamerasysteme beschaffen und einsetzen. In einem weiteren Schritt sollen dann alle fünf regionalen Polizeipräsidien mit je einem System ausgestattet werden.
Neben der Verhängung von Bußgeldern gehe es aber auch darum, so der Sprecher, vorbeugend zu wirken. Ein Schild muss die Verkehrsteilnehmer auf die Handy-Überwachung der Autobahn hinweisen. Erhebungen der Polizei zufolge sei bei den Proben die Zahl der „Ablenkungsverstöße“ deutlich zurückgegangen.
NRW hält sich noch zurück
In Nordrhein-Westfalen sei die Erprobung der „Handy-Blitzer“ aktuell nicht geplant, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage der Rundschau. Der Einsatz moderner Technik sei aber ein Baustein der effektiven und effizienten Verkehrsüberwachung.
Um Unfallrisiken durch die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt zu vermeiden, könnten Monocams aber eine Möglichkeit darstellen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, so der Sprecher: „Die Polizei Nordrhein-Westfalen begrüßt deshalb die Entwicklung neuer Verkehrsüberwachungstechnik und betreibt fortlaufend eine Marktschau.“ Dazu sei man auch im Austausch mit der Polizei in Rheinland-Pfalz, um die dort gemachten Erfahrungen bewerten zu können.