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Affäre um OVG-SpitzeSollten Gerichte die Geheimakten nicht sehen?

Lesezeit 2 Minuten
Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) spricht bei einer Pressekonferenz

Seit Monaten unter Druck: Benjamin Limbach.

Geheimakten um die OVG-Besetzung in Nordrhein-Westfalen werfen Fragen auf. Justizminister Limbach steht im Verdacht, das Verfahren manipuliert zu haben.

Im Skandal um die rechtswidrige Besetzung des Präsidentenamtes beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) mit einer Duz-Bekanntschaft von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat die Landtagsopposition neue Manipulationsvorwürfe erhoben. Wie erst jetzt aus Verfahrensakten hervorgehe, habe das Justizministerium den Gerichten zentrale interne Unterlagen zu der strittigen Personalie vorenthalten.

„Da hat das Ministerium versucht, den Rechtsstreit zu manipulieren“, erklärte SPD-Rechtspolitikerin Nadja Lüders. Die lückenhafte Abgabe von Akten sei nicht erlaubt, betonte auch FDP-Experte Werner Pfeil: „Wer, wenn nicht das Justizministerium, muss wahrheitsgemäß gegenüber Gerichten vorgehen?“

Ärger um „a.d.A.“-Vermerk

Konkret geht es um einen brisanten „a.d.A.“-Vermerk („außerhalb der Akten“) aus dem Herbst 2022. Darin kam die damals zuständige Referatsleiterin im Justizministerium zur Einschätzung, dass Limbachs Favoritin zwar nachträglich ins eigentlich abgeschlossene Bewerbungsverfahren aufgenommen werden könne, aber voraussichtlich nicht an zwei anderen Bewerbern vorbeikäme. Die Frau, die als Abteilungsleiterin im Innenministerium arbeitet und seit vielen Jahren nicht mehr in der Justiz tätig ist, wies gegenüber den Top-Juristen schlicht zu wenig Rechtsprechungs- bzw. Verwaltungserfahrung auf.

Der inoffizielle Vermerk wurde nach Intervention des vorgesetzten Abteilungsleiters jedoch mehrfach nachgebessert, so dass Limbachs Favoritin am Ende doch auf Platz eins der Besetzungsliste landete. Der Abteilungsleiter schickte der Referatsleiterin daraufhin eine Nachricht folgenden Inhalts: „Minister und Staatssekretärin haben sich gestern sehr zufrieden über den Entwurf geäußert.“ Er fügte dem noch einen Zwinker-Smiley hinzu.

Dass dieser dokumentierte Vorgang allen mit der beklagten Besetzung befassten Gerichten vorenthalten wurde, erklärte das Justizministerium mit „Zwischenberatungen“ und „unfertigen Bearbeitungsstadien“. Die Opposition im Landtag hingegen findet es unhaltbar, dass solche „Geheimakten“ ohne Nachforschungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses keinem Gericht bekannt geworden wären.

In Nordrhein-Westfalen müssen Präsidentenstellen an Obergerichten nach einer strengen Bestenauslese vergeben werden, damit die Unabhängigkeit der Staatsgewalten gewahrt bleibt und sich eine Landesregierung keine „genehme“ Gerichtsbarkeit schaffen kann. Die Fachabteilung des Justizministeriums muss einen objektiven Besetzungsvorschlag erarbeiten, der dann vom Justizminister ins Landeskabinett eingebracht wird.

Inzwischen wurde Limbachs Besetzungsvorschlag wegen Verfahrensfehlern zurückgenommen und das Gerichtsverfahren eingestellt. Die OVG-Spitze ist seit vier Jahren verwaist. Nächsten Dienstag muss Limbach im Untersuchungsausschuss in den Zeugenstand.