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Nach Amoklauf in HamburgCDU-Innenpolitiker hält Waffengesetze für ausreichend

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Marc Henrichmann (CDU) spricht während der 151. Sitzung des Deutschen Bundestages.

Die Amoktat in einer Hamburger Gemeinde der Zeugen Jehovas bietet aus Sicht des Innenpolitikers Marc Henrichmann keinen Anlass für eine Verschärfung des Waffenrechts.

Die Amoktat in Hamburg bietet aus Sicht des Innenpolitikers Marc Henrichmann (CDU) keinen Anlass für eine Verschärfung des Waffenrechts.

Sie werfe vielmehr ein Schlaglicht auf Versäumnisse der lokalen Behörden im Umgang mit dem späteren Schützen, für dessen mangelnde Zuverlässigkeit es mehrere Anhaltspunkte gegeben habe, sagte der Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur.

Henrichmann: Täter hätte die Waffe entzogen werden müssen

„Es ist unverantwortlich, dass die Hamburger Behörden dem Täter die waffenrechtliche Erlaubnis nicht entzogen haben“, sagte Henrichmann. „Unsere Waffengesetze bieten alle Möglichkeiten, bei psychischen Auffälligkeiten die Waffen sofort einzuziehen – bis der Sachverhalt geklärt ist.“

Am 9. März hatte Philipp F. in Hamburg sieben Menschen – darunter ein ungeborenes Kind – mit Schüssen aus einer halbautomatischen Pistole getötet und sich danach selbst umgebracht. Neun Menschen wurden verletzt.

Anzeichen für eine mögliche psychische Erkrankung

Der Sportschütze hatte ein Buch veröffentlicht, in dem er wirre religiöse Thesen auch im Zusammenhang mit dem Holocaust äußert. Ein anonymer Hinweisgeber hatte zwei Monate vor der Tat auf eine mögliche psychische Erkrankung und Gefährlichkeit des 35-Jährigen aufmerksam gemacht und das Buch als Beleg angeführt. Die Polizei sah nach einer Internet-Recherche jedoch keinen Grund, ihm die Waffe abzunehmen.

Zwei Beamte der Waffenbehörde stellten bei einer unangekündigten Kontrolle in der Wohnung des Sportschützen nach Angaben der Behörde nichts Auffälliges fest, außer dass eine Patrone nicht vorschriftsgemäß eingeschlossen war.

Faeser: Waffenrecht verschärfen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht verschärfen. Ihr Vorhaben sieht unter anderem ein Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Langwaffen für Privatleute vor. Wer eine Erlaubnis zum Besitz einer Waffe beantragt, soll künftig seine psychische Gesundheit nachweisen müssen. Das ist bisher nur für Menschen bis 25 Jahre vorgeschrieben.

Waffengesetze sind ausreichend, wenn sie umgesetzt werden

„Mehr Sicherheit bekommen wir nicht durch mehr Regeln, wenn schon die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht vollzogen werden“, wandte Henrichmann ein. Sogenannte Reichsbürger, Extremisten und psychisch kranke Personen müssten schnell und konsequent entwaffnet werden – „unser Waffengesetz gibt das her“.

In dem Hamburger Fall hätte die Waffenbehörde ein psychologisches Gutachten in Auftrag geben können. Die unsachgemäß gelagerte Patrone hätte den Widerruf der Erlaubnis und damit den Entzug der Waffe gerechtfertigt. (dpa)