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Politische WerbungEU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Facebook und Instagram

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Die EU-Kommission hat ein Verfahren im Wahljahr gegen den Meta-Konzern eröffnet. Zum US-Unternehmen gehören auch die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren im Wahljahr gegen den Meta-Konzern eröffnet. Zum US-Unternehmen gehören auch die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram. (Symbolbild)

Die EU-Kommission will prüfen, ob der US-Konzern gegen EU-Recht im Umgang mit politischer Werbung verstoßen hat.

Die Europäische Kommission hat wegen des Verdachts auf Verstöße gegen EU-Recht ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta eröffnet. Es werde unter anderem geprüft, ob sich das US-Unternehmen im Umgang mit politischer Werbung nicht an europäische Regeln gehalten habe, teilte die Kommission am Dienstag in Brüssel mit.

Neues Verfahren: Hat Meta irreführende Werbung und Desinformationen nicht ausreichend bekämpft?

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) sagte, ihre Behörde habe Mittel geschaffen, um europäische Bürger vor gezielter Desinformation und Manipulation durch Drittländer zu schützen. „Wenn wir einen Verstoß gegen die Regeln vermuten, handeln wir. Das gilt zu jeder Zeit, aber besonders in Zeiten demokratischer Wahlen“, sagte die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin.

Bei den mutmaßlichen Verstößen geht es unter anderem darum, dass Meta die Verbreitung von irreführender Werbung und Desinformationskampagnen in der EU nicht ausreichend bekämpft. Darüber hinaus vermutet die Kommission, dass die Möglichkeiten von Nutzerinnen und Nutzern, sich etwa über Inhalte auf den Plattformen zu beschweren, nicht den Anforderungen des europäischen Rechts gerecht wird. Zudem gewähre Meta Forschern nur unzureichend Zugang zu Daten.

Soziale Netzwerke müssen in der EU schneller gegen Hass und Hetze vorgehen

Plattformen wie Facebook, X, Google und viele andere müssen nach einem neuen EU-Gesetz künftig schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbußen. Der sogenannte DSA (Digital Services Act) soll auch sicherstellen, dass es für Nutzer einfacher wird, illegale Inhalte zu melden. Grundsätzlich müssen große Dienste wie Facebook und Instagram mehr Regeln befolgen als kleine.

Die Kommission betont, dass die Einleitung des Verfahrens lediglich einen Verdacht prüft und die vorläufige Einschätzung der Behörde noch kein endgültiges Ergebnis darstelle.  Die Kommission werde weiterhin Beweise sammeln, etwa durch Befragungen. Zudem könnte die EU-Kommission theoretisch Zugeständnisse von Meta akzeptieren.

Im Oktober hatte EU-Industriekommissar Thierry Breton Facebook bereits vor zu vielen manipulierten Inhalten auf der Plattform im Zusammenhang mit Wahlen gewarnt. Er wolle unverzüglich über Einzelheiten der Maßnahmen informiert werden, die Facebook getroffen habe, um Fälschungen einzudämmen, auch im Hinblick auf bevorstehende Wahlen in der EU, schrieb Breton. Im Sommer wird das Europaparlament neu gewählt.

EU-Kommission untersucht auch Plattformen von TikTok

Viele in der EU gehen davon aus, dass Russland versucht, Einfluss auf die Wahlen auszuüben. Belgien hatte jüngst öffentlich gemacht, dass Geheimdienstinformationen zeigten, dass es Versuche gebe, möglichst viele russlandfreundliche Abgeordnete ins Europaparlament wählen zu lassen. Vergangene Woche hatte die belgische EU-Ratspräsidentschaft den Krisenreaktionsmechanismus (IPCR) der Staatengemeinschaft ausgelöst, wodurch sich enger etwa über laufende Maßnahmen gegen russische Einflussnahme ausgetauscht werden soll.

Gegen die Online-Plattform TikTok und den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Bei TikTok wird geprüft, ob der chinesische Konzern mit seiner App-Version TikTok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X wurde nach Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel ein Fragenkatalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember war ein Verfahren gegen X eingeleitet worden. (dpa)