Ein Gummersbacher soll im vergangenen August den neuen Freund seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Marienheide getötet haben.
TotschlagprozessAnklage fordert achteinhalb Jahre Gefängnis für Tat in Marienheide
Im Totschlags-Prozess gegen einen 35 Jahre alten Mann aus Gummersbach, der im August vergangenen Jahres den neuen Freund seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Marienheide mit einem Schraubendreher erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft am Montag achteinhalb Jahre Haft gefordert. Zuvor hatte ein Freund des Opfers ausgesagt und die rechtsmedizinische Sachverständige die Ergebnisse ihres Gutachtens vorgestellt. Demnach soll der Angeklagte seinem Opfer mit einem Schraubendreher ins Herz gestochen habe.
Auch der Angeklagte war bei dem Kampf verletzt worden
„Den Stich ins Herz kann man nicht behandeln“, sagte die Oberärztin aus der Kölner Rechtsmedizin. Das Problem sei gewesen, dass der Kreislauf des Opfers durch den Blutverlust zusammengebrochen sei. Bei der Reanimation mit Herzmassage sei dann die Stichverletzung im Herzbeutel größer geworden und immer mehr Blut sei aus dem Herz in den Organismus gelangt. Außerdem sei durch den kollabierten Kreislauf das Gehirn ohne Sauerstoffversorgung gewesen. Vom Gericht zur Kraft des Stiches gefragt, sagte sie: „Wenn Sie mit einem Schraubenzieher acht Zentimeter tief reinwollen, müssen Sie schon erhebliche Kraft aufwenden.“
Den Hauptwiderstand würde die Haut verursachen. „Wenn Sie da durch sind, dann gibt es aber keinen Widerstand mehr, außer Sie treffen auf einen Knochen.“ Die Rechtsmedizinerin verwies auf einen weiteren Stich, der vom Brustbein-Knochen „abgewehrt“ worden sei. Weitere Stiche hätten das Opfer an der linken Flanke und am linken Oberschenkel getroffen. Auch der Angeklagte sei – ebenfalls durch eine Stichverletzung – verletzt gewesen. Dadurch sei Luft zwischen einen Lungenflügel und die Lunge geraten, was zum Lungenkollaps führen könne. Der Mann war auf einer Intensivstation behandelt worden.
Zu den Hintergründen der Tat sagte ein Freund (30) des späteren Opfers aus. Er sei mit dem Geschädigten, dessen neuer Freundin – der Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten – am Abend vor der Tat aus gewesen.
Mit der neuen Beziehung der Frau sei der Angeklagte wohl nicht klargekommen. Zunächst habe der Angeklagte seine Ex per Chat bedroht: „Ich stech’ dich ab“, habe der 35-Jährige geschrieben. Daraufhin hätten sich der Geschädigte und der Angeklagte gegenseitig geschrieben, Sprachnachrichten geschickt und auch telefoniert. Der Angeklagte habe gedroht: „Ich bring dich um!“ Sein Kumpel habe geantwortet: „Dann komm doch!“
Neben der Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren beantragte die Anklage die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Mann habe einen Hang, Drogen im Übermaß zu konsumieren. Laut der Einlassung von Verteidiger Bernhard Scholz vom zweiten Verhandlungstag stand der 35-Jährige während der Tatbegehung unter dem Einfluss von Amphetamin. Die Nebenklage schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Scholz plädierte auf eine höchstens sechsjährige Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ein Urteil soll am Freitag gesprochen werden.