Privates Verbrennen von Grünschnitt ist bislang in der Blütenstadt nach vorheriger Anmeldung erlaubt, vielleicht aber nicht mehr lange.
Vorstoß der VerwaltungLeichlinger sollen Pflanzenabfälle nicht mehr zu Hause verbrennen
Die Stadtverwaltung Leichlingen will die Verordnung aufheben, nach der es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt ist, vom 1. Januar bis zum 31. Mai sowie vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember auf ihren Grundstücken Pflanzenabfälle zu verbrennen, wenn sie das vorher angemeldet hatten. Eine entsprechende Vorlage bringt die Verwaltung auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales, Ordnung und bürgerschaftliche Beteiligung am 4. September.
Stattdessen soll es nur noch möglich sein, Pflanzenabfälle in Abfallbeseitigungsanlagen zu beseitigen. So sieht es laut Verwaltungsvorlage das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Paragraf 28 vor. Nur im Einzelfall könne die Behörde Ausnahmen zulassen. Laut eines Merkblatts des Landesministeriums für Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz besteht „für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus Kleingärten in der Regel keine Notwendigkeit“. Sie bestehe nur, wenn die Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sei.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, bestehe wegen der hohen Temperaturen und der daraus folgenden trockenen Grasflächen immer ein Brandrisiko beim privaten Verbrennen. Es gebe immer wieder Einsätze, „weil Nachbarn oder Passanten, die von weitem einen Feuerschein wahrnehmen und nicht feststellen können, dass es sich um ein angemeldetes Nutzfeuer handelt“, sagt Ute Gerhards, die Leiterin der Stabsstelle des Bürgermeisters in Leichlingen.
Oft werden Kunststoffe illegal verbrannt
Auch würden häufig Materialien verbrannt, die gar nicht verbrannt werden dürften. Zum Beispiel Kunststoffe und Reifen. „Zudem kann ein Nutzfeuer, bei dem verbotene Materialien verbrannt werden, auch sehr schnell außer Kontrolle geraten.“
Auch was das Klima angeht, sei das private Verbrennen problematisch. Das Verbrennen führe zu höheren Emission und die Feinstaubbelastung in den Luftschichten in Bodennähe steige. Es könne sogar zur Überschreitung des EU-Tagesgrenzwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter führen. Für die Verwaltung sei es zudem sehr schwierig, zu kontrollieren, ob alle Auflagen eingehalten würden, sagt Gerhards. Auch binde das viel Personal.
Das Entsorgen von Pflanzenabfällen über den Leichlinger Wertstoffhof, zögen viele Menschen in der Stadt gar nicht in Betracht, teilt die Verwaltung mit. Stattdessen würden sie mehrfach pro Jahr ein Nutzfeuer anmelden. Der Bergisch Abfallwirtschaftsverband stellt Biotonnen in verschiedenen Größen zur Verfügung. Sie werden von April bis Oktober zweimal in der Woche abgeholt. Auf privaten Grundstücken dürfen Eigentümer ihre Bioabfälle mulchen oder kompostieren.