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Wallraf-Richartz-MuseumMarisol Corboud kündigt Abzug von 19 Bildern aus Köln an

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Marisol Corboud (l-) und Kölns OB Henriette Reker

Köln – Es ist ein Drama in mehreren Akten, dies könnte das vorläufige Ende sein. Marisol Corboud, Witwe des Sammlers Gérard Corboud, hat angekündigt, die 19 Bilder der „Fondation Surpierre“, die sich im Depot des Wallraf-Richartz-Museums befinden, aus Köln abzuziehen. Wiederholt hat die Dame ihrem Ärger über den mangelnden Fortschritt bei der Errichtung des Erweiterungsbaus des Museums mit dieser Drohung Luft gemacht. Nun ist ihre Geduld offenbar am Ende. In einer Mail an den Stifterrat hat sie ihre Entscheidung mitgeteilt. Der Vorsitzende, Peter Jungen, informierte nun Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Die Sammlung Corboud umfasst über 170 Werke und ist eine „Ewige Leihgabe“ für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud. Seit 2001 sind die Bilder in Köln. Die Sammlung Surpierre umfasst 33 Werke, davon befinden sich 19 im Depot des Museums. Ende dieses Monats jährt sich zum fünften Mal der Tag, an dem der Sieger des Architektenwettbewerbs für den Erweiterungsbau gekürt wurde. Gewonnen hatte das Basler Büro Christ & Gantenbein. Ursprünglich hatte der Bau schon im Jahr 2018 fertig sein sollen, doch nach Streitigkeiten um die Vergabe und zuletzt um das Honorar der Architekten gilt inzwischen selbst die zuletzt angestrebte Fertigstellung bis zum Jahr 2022 nicht mehr als sicher.

Reker zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. „Es ist natürlich immer bedauerlich, wenn Leihgaben zurückgezogen werden“, sagte sie. Stadtsprecher Alexander Vogel betonte aber, dass die 19 Bilder seit einem Jahr nur im Depot untergebracht sind. Da deren Abzug mehrfach angekündigt worden war, käme eine Verwendung in Ausstellungen ohnehin nicht mehr in Frage. Er gehe im Übrigen davon aus, dass eine Ratsentscheidung zum Erweiterungsbau in 2020 herbeigeführt werden könne. Bis dahin müssen Honorarstreitigkeiten mit den Schweizer Architekten beigelegt werden.

Ziel der Stadt sei es gewesen, alle vertraglichen Regelungen mit den Architekten aus der Schweiz bis zum 31. August 2018 zu treffen. Allerdings seien in den Verhandlungen „zusätzliche Vertragsbestandteile in die Diskussion gekommen und konnten bis heute nicht einvernehmlich vereinbart werden“.