Der Rat für deutsche Rechtschreibung lässt nun den Gebrauch von Apostrophen zur Trennung von Genitiv-s bei Eigennamen zu.
Neue Verwendung des „Deppen-Apostroph“„Eva’s Blumenladen“ könnte durch neuen Rechtschreibbeschluss Realität werden
Einmal mehr wird für die deutsche Sprache die Faustregel angewendet: Wenn etwas lange genug falsch gemacht worden ist, wird es irgendwann als richtig eingestuft. Aktueller Fall: der von Spöttern so genannte „Deppen-Apostroph“, der wie im Englischen das Genitiv-s von Namen trennt.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seinem „Amtlichen Regelwerk“ befunden, dass fortan eine „Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen möglich“ sei, „wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist“.
Machte sich Floristin Eva bisher selbstständig, musste sie ihr Geschäft „Evas Blumenladen“ nennen. Ab sofort hat sie die Möglichkeit, durch Einfügen eines Apostrophs einen Hauch mehr Weltläufigkeit in die Leuchtreklame zu schmuggeln, und muss keine Angst mehr haben, in den sozialen Medien dafür verspottet zu werden, dass es das durch Apostroph abgetrennte „s“ nur im Englischen gibt. Aber Obacht: Die Waren, so sie denn bis Ladenschluss keine Abnehmer finden, bleiben dennoch „Evas Blumen“.
Da fragt sich natürlich des Teufels Advokat (falsch wäre, wenn sich des Teufel's Advokat die Frage stellen würde): Wer ist auf diese Idee gekommen, den Apostroph so zum Deppen zu machen? Haben sich viel zu viele Lehrerinnen und Lehrer beschwert, sie hätten einfach nicht mehr die Kapazitäten, mit ihren Schutzbefohlenen über Melli's Hair-Studio oder Kevin's Brot-Shop zu diskutieren?
Ja, Sprache verändert sich, da die Gesellschaft sich verändert. Erstere darf und muss zweitere abbilden. Aber es könnte auch noch jemand auf die Idee kommen, dass man demnächst Apostrof schreibt. Oder ihm als Artikel ein „das“ voranzustellen – wie es dem Autor dieser Zeilen oft genug passiert ist.