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Nach Böhmermanns #VerafakeNeue Regeln für „Schwiegertochter gesucht“

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Jan Böhmermann bei seiner #Verafake-Enthüllung im Mai

Köln – Die Produzenten der RTL-Sendung „Schwiegertochter gesucht“ wollen künftig verhindern, dass Kandidaten mit geistiger Beeinträchtigung den Weg in die Sendung finden. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die RTL beaufsichtigt, hat mit Sender und Produktion neue Vorgaben zur Auswahl und Präsentation der Teilnehmer vereinbart.

Jan Böhmermann und seine Redaktion hatten in der Sendung „Neo Magazin Royale“ am 12. Mai enthüllt, dass sie einen Kandidaten in die Sendung von Moderatorin Vera Int-Veen einschleusen konnten. Mit versteckter Kamera offenbarten sie, wie nachlässig das Team der Produktionsfirma Warner Bros. im Casting agiert. Es entstand der Eindruck, die Macher würden darauf abzielen, Teilnehmer mit geistiger Beeinträchtigung vorzuführen.

Im Zuge der harten Kritik an Sendung und Sender reagierte RTL und versprach, das Produktionsteam für die aktuelle Staffel austauschen zu lassen.

Die nun mit RTL und Warner Bros. vereinbarten Richtlinien für den Auswahlprozess von potenziellen Kandidaten sollen ab der nächsten Staffel gelten - also nicht für die, die nach dem Sommer ausgestrahlt wird.

„Rhetorisch schwach und überfordert"

„Zum einen ist der Auswahlprozess sensibel, zum anderen die Art, wie Personen dargestellt werden“, sagt Andreas Fischer, Direktor der NLM. „Wir haben die Sendungen der letzten Jahre durchsucht. Dabei sind wir auf einen Kandidaten gestoßen, der präsentiert wurde, und den wir nicht für geeignet für die Sendung halten.“ Geistig beeinträchtigt hieße jedoch, dass ein Kandidaten keinen Satz frei sprechen könne und einen IQ unter 70 habe. Meist sei es jedoch so, dass die Teilnehmer lediglich einfache, rhetorisch schwache Menschen seien, die von der Situation überfordert sind. „Man kann darüber diskutieren, ob man Menschen vor sich selbst schützen soll, aber bei vielen dominiert der Wunsch, ins Fernsehen zu kommen, sagt Fischer weiter.

Ein offizielles Verfahren wegen möglichen Verstoßes gegen die Menschenwürde wird die NLM nicht einleiten. Fischer betont, dass die NLM bereits über die klassischen Aufgaben einer Medienaufsicht hinausgegangen sei. „Unsere Aufsicht ist in der Regel eine nachträgliche Aufsicht.“ Nach den #Verafake-Enthüllungen geht Fischer davon aus, dass die Staffel, die im Herbst ausgestrahlt wird, wesentlich stärker beobachtet wird als bisherige Staffeln. „Ich bin optimistisch, dass RTL und Warner es tunlichst vermeiden werden, durch die Art der Darstellung nochmal in die Kritik zu kommen.“ Sollte dennoch verdacht auf Verstöße gegen die Menschenwürde aufkommen, würde ein normales Verfahren eingeleitet werden, in dem letztlich die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Entscheidung träfe.