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Eilantrag abgelehntQuerbeat darf mit Freunden Randale machen

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Querbeat auf der Bühne.

Querbeat sind der Haupt-Act bei „Randale und Freunde“ in Bonn.

Das Festival „Randale und Freunde“ mit Querbeat darf am Samstag in den Bonner Rheinauen stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt.

Zu laut - das meinte der Anwohner. Deshalb stellte er fünf Tage vor dem Konzert „Randale und Freunde“ am Samstag, 29. Juli, in den Bonner Rheinauen einen Eilantrag, der den Auftritt von Querbeat und anderen verhindern sollte. Doch das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Antrag ab. Das Festival darf stattfinden.

Der Anwohner hatte argumentiert, mit „Randale und Freunde“ sei die Anzahl der jährlich zulässigen 18 „seltenen Ereignisse“ mit höherem Lärmpegel überschritten. Ob auf dem Grundstück des Anwohners tatsächlich an mehr als 18 Tagen die zumutbare Geräuschbelastung überschritten werden, könne jedoch im Rahmen eines Eilverfahrens nicht geprüft werden, so das Gericht.

Stattdessen nahm es eine Interessenabwägung vor: „Die bei dem Festival auftretende und aus dem Kölner Karneval bekannte Brasspop-Band Querbeat ist international bekannt und zieht zusammen mit den anderen namhaften Bands ein überregionales Publikum an“, so die Begründung des Gerichts. Es würden 25000 Besucher erwartet. Für den Kultur- und Tourismusstandort Bonn sei das Großereignis deshalb von besonderer Bedeutung. Außerdem drohten der Veranstalterin bei einer kurzfristigen Absage erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Daher sei das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung höher als das private Interesse des Anwohners.

Neben Querbeat treten bei „Randale und Freunde“ Clueso und die Bands Das Lumpenpack, Großstadtgeflüster, Friedberg und das Radio Sabor Soundsystem auf. Querbeat verweisen auf ihrer Internetseite selbst darauf, dass es laut wird, und bieten kostenlose Ohrstöpsel für alle am Merchandise-Stand an. Besucher unter zwölf werden sogar nur mit Gehörschutz eingelassen.