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ARD „Wahlarena“Kölner Gericht lehnt Klage von BSW ab – Wagenknecht nicht im TV

Lesezeit 3 Minuten
04.02.2025, Baden-Württemberg, Stuttgart: Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende des BSW, spricht auf einer Wahlkampfveranstaltung ihres Bündnisses im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle. Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende des BSW, bei einer Wahlkampfveranstaltung

Das BSW ist nicht bei der „Wahlarena“ eingeladen – zu Recht, wie ein Kölner Gericht entschied.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am Mittwoch (5. Januar) einen Eilantrag der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) abgewiesen. Mit diesem wollte das BSW erreichen, dass Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht zu der „Wahlarena“ in der ARD am 17. Februar eingeladen werden muss. Zuständig für die Sendung kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar ist innerhalb der ARD der WDR, daher wurde in Köln über den Eilantrag verhandelt.

Eingeladen zur „Wahlarena“ sind die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von CDU/CSU, der AfD, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Die Sendung findet in einem „Townhall-Meeting“-Format statt, in der eingeladene Bürgerinnen und Bürger den Kandidatinnen und Kandidaten, die in diesem Jahr in einer 120-minütigen Sendung nacheinander auf das Publikum treffen, Fragen stellen können.

VG Köln entscheidet gegen das BSW

Der WDR argumentierte, eine Begrenzung der Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten sei notwendig, damit es genug Zeit für jede und jeden gebe. Auswahlkriterium für den Sender waren die Umfragewerte der Parteien: Diese müssten konstant und deutlich im zweistelligen Bereich liegen. Damit hätten die eingeladenen Parteien eine reale Chance, aus der Wahl zwar nicht zwingend als stärkste Kraft hervorzugehen, wohl aber zumindest stärkste Kraft in einer Regierung zu werden und den nächsten Kanzler zu stellen.

Dies trifft auf das BSW nicht zu. Dieses hat laut aktuellen Zahlen Probleme, die Fünf-Prozent-Hürde zu schaffen. Die Partei sah aber die Chancengleichheit durch die Auswahl des WDR verletzt und stellte daher den Eilantrag. Auch die Grünen hätten laut BSW schließlich keine Chance, den Kanzler zu stellen. In der Mitteilung des Gerichts wird die Argumentation des BSW wiedergegeben: „Vielmehr habe das BSW nach dem Kandidaten der Union die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft, da sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als ‚Königsmacherin‘ sogar die Kanzlerschaft beanspruchen könnte“.

Wagenknecht-Partei klagte sich vor Europawahl in „Wahlarena“ ein

Dem wollte das VG Köln nicht folgen. Die Rundfunkfreiheit des WDR habe in diesem Fall Vorrang. „Dem BSW kommt gegenwärtig keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zu“, heißt es. Dies treffe ebenso auf die FDP und die Linke zu. Diese Parteien kämpften primär darum, „überhaupt in den Bundestag einzuziehen und nicht darum, den nächsten Kanzler zu stellen“. Zudem würde das BSW in anderen redaktionellen Sendungen des WDR ausreichend berücksichtigt.

Das BSW hat die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde gegen den Beschluss an das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster zu wenden.

Vor der Europawahl im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Köln ähnlich entschieden und einen Eilantrag des BSW abgelehnt. Allerdings war die Wagenknecht-Partei anschließend tatsächlich vor die nächsthöhere Instanz gezogen und hatte dort Recht bekommen. Das BSW hatte seinen Spitzenkandidaten Fabio De Masi über den Weg des OVG in Münster in die beliebte Sendung einklagen können.

Damals waren zur „Wahlarena“ allerdings auch noch FDP und Linke eingeladen, so dass sich das BSW besser auf eine Verletzung der Chancengleich berufen konnte. Drei Tage vor der Wahl am 9. Juni fand die „Wahlarena“ dann mit De Masio statt.

SWR muss BSW einladen

Anders als in Köln fiel eine Entscheidung in Stuttgart zugunsten des BSW aus. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies am Mittwoch (5. Januar) eine Beschwerde des SWR zurück. Demnach muss der ARD-Sender einen Vertreter der Wagenknecht-Partei in seine Sendungen „Wahlarena Baden-Württemberg“ und „Wahlarena Rheinland-Pfalz“, die am 12. Februar in den dritten Programmen laufen, einladen. Der SWR hatte die Spitzenkandidaten der Landeslisten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz lediglich von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.

Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten des BSW entschieden, dass der SWR der Partei einen Platz in den Wahlsendungen einräumen muss. Dagegen hatte der Sender erfolglos Beschwerde eingelegt.