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Fall Heinz HoenigKeine Krankenversicherung? So klappt der Wechsel in die Gesetzliche

Lesezeit 4 Minuten
Schauspieler Heinz Hoenig bei einem Fototermin.

Für den Schauspieler Heinz Hoenig, hier bei einem Fototermin im Bergischen Land, spenden Freunde und Wegbegleiter Geld für eine Operation, weil er keine Krankenversicherung hat. (Archivbild)

Das Beispiel Heinz Hoenig kann Privatversicherte verunsichern. Denn nicht jeder darf zurück in die Gesetzliche. So klappt der Wechsel.

Der schwer kranke Schauspieler Heinz Hoenig muss dringend operiert werden. Der „Bild“ zufolge hat eine bakterielle Entzündung einen Stent im Herz des 72-Jährigen beschädigt. Zudem habe er ein Loch in der Speiseröhre. Schon am Wochenende hatte seine Ehefrau Annika Kärsten-Hoenig der „Bild“ gesagt, die komplette Aorta müsse ausgewechselt werden.

Heinz Hoenig: Spendenaktion soll Herz-OP finanzieren

Doch das Problem: Hoenig hat keine Krankenversicherung. Die lebensrettende Herzoperation soll mithilfe einer Spendenkampagne finanziert werden, die von Freunden und Wegbegleitern wie Til Schweiger und Ralph Siegel unterstützt wird.

Aber warum ist Hoenig nicht versichert? Welche Wege zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt es und was können über 55-Jährige tun, für die ein Wechsel zunächst nicht zugelassen ist?

Warum ist Heinz Hoenig nicht versichert?

Laut seiner Ehefrau war Hoenig früher zwar über die Private Krankenversicherung (PKV) abgesichert. Er konnte aber die Beiträge nicht mehr zahlen und ist jetzt ohne Versicherung. Einen erneuten Mitgliedsantrag habe die Ehefrau bereits gestellt, dieser liege jedoch „nun in der Schwebe“, sagte sie in einem RTL-Interview.

In dieser Situation ist der Schauspieler Hoenig nicht alleine: 61.000 Menschen in Deutschland waren 2019 laut Statistischem Bundesamt nicht krankenversichert. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher sein. Gleichzeitig waren 73 Millionen Menschen gesetzlich und 8,7 Millionen Menschen privat versichert.

Warum kann man ab 55 Jahren nicht mehr von der PKV in die GKV wechseln?

Ab 55 Jahren ist der Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung kaum möglich. Das liegt am Solidaritätsprinzip des deutschen Gesundheitssystems. Je nach Einkommen zahlen Bürgerinnen und Bürger unterschiedlich viel in die Krankenkasse ein. So werden die Kosten für medizinische Leistungen gerecht verteilt. Langjährige Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkasse profitieren im Ruhestand. Im Alter zahlen Rentner meist weniger in die Krankenkasse ein, auch für teure Behandlungen.

Privatversicherte nehmen nicht am Solidarsystem teil. Der Gesetzgeber begrenzt den Wechsel von der privaten Versicherung zurück in die gesetzliche (GKV) ab 55 Jahren. Das soll Missbrauch verhindern. Ziel ist es, zu vermeiden, dass Personen im Alter in die GKV wechseln, nachdem sie sich als junge Menschen günstig privat versichert haben.

Wie komme ich von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Um in die GKV zu wechseln, müssen Sie versicherungspflichtig sein, was zwei Bedingungen beinhaltet:

  1. Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
  2. Ihr Bruttogehalt darf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze), um in die PKV zu kommen, nicht überschreiten.

Man darf also nicht zu alt sein oder zu viel verdienen, um als Angestellter von der PKV in die GKV zu wechseln.

Wie hoch ist die JAE-Grenze?

Jedes Jahr steigt der Grenzwert. 2024 liegt er bei 69.300 Euro. Wer bereits 2002 als Arbeitnehmer privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze, die sogenannte „besondere JAE-Grenze“. Die liegt derzeit bei 62.100 Euro.

Welche legalen Tricks gibt es, um unter die JAE-Grenze zu kommen?

Um wieder versicherungspflichtig zu werden, kann man sein Jahresgehalt unter die Pflichtgrenze drücken. Laut Verbraucherzentrale kann dies erreicht werden, indem man die Arbeitszeit reduziert, ein sogenanntes Arbeitszeitkonto anlegt, ein Sabbatjahr einlegt oder einen Teil des Gehalts für die Altersvorsorge verwendet.

Was müssen Selbstständige im Gegensatz zu Angestellten beachten?

Um als Selbstständiger zur GKV wechseln zu dürfen, müssen Sie die Versicherungspflicht aktivieren. Dafür müssen Sie Ihre Selbstständigkeit zumindest hauptberuflich aufgeben. Laut der Verbraucherzentrale kann dies geschehen, indem man einen Arbeitsvertrag als Angestellter unterzeichnet und nur noch maximal nebenberuflich selbstständig ist.

Das Einkommen als Angestellter muss mindestens dem Gewinn aus der Selbstständigkeit entsprechen und man muss mindestens 20 Stunden pro Woche als Angestellter arbeiten. Ist der Wechsel in die GKV geglückt, können Sie die Selbstständigkeit auch wieder hauptberuflich ausführen und in der Kasse bleiben.

Ist eine GKV über die Familienversicherung möglich?

Die Möglichkeit besteht, wenn der Ehe- oder Lebenspartner in der GKV ist und man selbst über ein geringes Einkommen verfügt. Das ist entweder bei einem Minijob mit maximal 538 Euro im Monat der Fall. Oder, wenn das monatliche Gesamteinkommen nicht 505 Euro übersteigt. Auch als Rentner mit einer entsprechend niedrigen Rente ist ein Wechsel in die Familienversicherung des Partners möglich, ohne dass eine Altersgrenze besteht.

Wie kann ein Aufenthalt in einem EU-Ausland helfen?

Auch ein Jobwechsel ins Ausland kann die Tür zum Krankenkassenwechsel aufstoßen. Wer in einem EU-Land mit Krankenversicherungspflicht, beispielsweise den Niederlanden, einen Job annimmt oder dorthin zieht, kann sich nach der Rückkehr nach Deutschland weiter gesetzlich krankenversichern. Die Altersgrenze greift dann nicht.