Kommendes Denkmalschutzgesetz: Stiftung kritisiert
Düsseldorf – Die Landesregierung will das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz nach 42 Jahren reformieren. Unter anderem sollen in Fragen des Denkmalschutzes auch Belange von Klima, Barrierefreiheit und Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt werden können. Das geht aus einer Übersicht hervor, die Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf vorstellte. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Woche erstmals in den Landtag kommen. Am 1. Juni 2022 solle das Gesetz in Kraft treten, sagte die Ministerin.
Vor Beschlussfassung sei aber geplant, die mit dem Denkmalschutz betrauten 396 Städte und Gemeinden in NRW zu fragen, wie sie personell ausgestattet sind und wie viele Baudenkmäler es vor Ort gibt. „So dass wir aus der Summe heraus abschätzen können, ist das eine aufgabenadäquate Ausstattung - ja oder nein?”, sagte Scharrenbach. Behörden, die nach Festlegung der Oberen Denkmalbehörde nicht angemessen ausgestattet sind, sollen ihre Entscheidungen „im Benehmen” mit dem zuständigen Landschaftsverband treffen.
Gemeinden könnten auf dem Gebiet auch zusammenarbeiten, „wenn sie feststellen, zusammen geht es leichter als allein”, so Scharrenbach. Sie nehme an, je größer die Gemeinde sei, desto besser sei der Denkmalschutz aufgestellt. Scharrenbach sagte, sie hätte die kleinsten Kommunen gerne von dieser Aufgabe entlastet. Doch das sei mit den Städten und Gemeinden nicht verhandelbar gewesen. Alle hätten gesagt: „Wir wollen Untere Denkmalbehörde bleiben.”
Die Unteren und Oberen Denkmalbehörden sollen künftig ihre Entscheidungen lediglich „nach Anhörung” des zuständigen Landschaftsverbandes treffen. Bislang sollen die Denkmalbehörden „im Benehmen” mit dem Landschaftsverband entscheiden. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben jeweils Denkmalfachämter. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 80 000 eingetragene Baudenkmäler. Rund 80 Prozent sind in Privatbesitz.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz kritisierte, die Ministerin versuche offenbar, in den letzten Wochen ihrer Amtszeit den bereits im Vorfeld sehr umstrittenen neuen Gesetzentwurf zum Denkmalschutz in NRW in aller Eile durchzubringen. Der extrem späte Zeitpunkt der Einbringung, ohne hinreichende Zeit für Debatten und Gespräche widerspreche den Gepflogenheiten.
„Wir sind über dieses Vorgehen der Ministerin enttäuscht und betroffen und halten es der Bedeutung unseres kulturellen Erbes nicht für angemessen”, erklärte die Bonner Stiftung. Sie hatte Anfang Dezember vorigen Jahres vor dem Landtag eine Petition mit 23 000 Unterschriften gegen das geplante Gesetz übergeben.
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