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Zur Finanzierung der BühnenStadt Köln will Bettensteuer auch auf Geschäftsreisen erheben

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Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Hotel vor einem Bett im Türschloss. (Symbolbild).

Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Hotel vor einem Bett im Türschloss. (Symbolbild).

Die Stadt Köln will die Bettensteuer ab 2025 auf Geschäftsreisen ausweiten. Mit den Mehreinnahmen sollen zusätzliche Kosten im Bereich der Bühnen gedeckt werden.

Die Kölner Stadtverwaltung plant, die Kulturförderabgabe, im Volksmund Bettensteuer genannt, ab 2025 auch von Geschäftsreisenden einzutreiben. Bislang wird in Köln nur auf privat veranlasste Übernachtungen ein Aufschlag von 5,0 Prozent auf den Übernachtungspreis erhoben. Mit der Ausweitung, die rund sieben Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr bringen könnte, sollen zusätzliche Kosten der Bühnen gedeckt werden. Sie entstehen, wenn nach der Rückkehr von Oper und Schauspiel in die sanierten Gebäude am Offenbachplatz dauerhaft eine Tanzsparte im Depot in Mülheim etabliert wird.

Am Donnerstag teilte die Stadt mit: „Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Grundsatzbeschluss zum Neustart der Bühnen am Offenbachplatz vom 15. Juni 2023 festgelegt, dass die finanziellen Mehrbedarfe für die eigene Tanzcompany an den Bühnen und die langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim als Spielstätte für die Darstellenden Künste unter anderem durch die Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende gedeckt werden können.“ Die Verwaltung werde dem Stadtrat im Februar eine entsprechende Satzungsänderung zur Kulturförderabgabe vorlegen. Ziel sei es, „die notwendigen politischen Entscheidungen schnell herbeizuführen, um Planungssicherheit für die Bühnen zu schaffen“.

Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu halten, sieht der Vorschlag laut Stadt auch vor, Drittmittel zu beantragen. Zudem soll es eine Zweckbindung für erwartete Mehreinnahmen aus der bisherigen Kulturförderabgabe geben, die Rede ist von drei Millionen Euro. Damit könnte das Steueramt insgesamt rund zehn Millionen Euro jährlich mehr einnehmen, was in etwa den Mehrkosten der Bühnen in Mülheim entspricht.

Plan scheiterte bisher am Widerstand der CDU

Ab 2010 hatte Köln die Bettensteuer zunächst auf alle Übernachtungen erhoben. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 wurden nur noch private Übernachtungen mit der Kulturförderabgabe belegt. Im Mai 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Übernachtungssteuern für verfassungskonform. Während andere Städte danach begannen, auch Geschäftsreisende zu besteuern, scheiterte dies im Kölner Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt bisher am Widerstand der Union.

Noch vor wenigen Wochen hatte CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau der Rundschau gesagt, diese Frage stelle sich derzeit nicht. Ob und welche Steuern verändert werden könnten, sei ein Thema für den Haushalt 2025/26. Am Donnerstag machte Petelkau seine Skepsis erneut deutlich, er sagte: „Eine Ausweitung der Kulturförderabgabe ist nicht unsere präferierte Lösung. Allerdings verschlechtert sich die Haushaltslage derzeit, unter anderem wegen der desaströsen Ergebnisse der Kliniken. Wir möchten zunächst wissen, ob die Bühnen in der Lage sind, Fördermittel zu akquirieren, wie es der Ratsbeschluss vorsieht. Dann werden wir das bewerten unter Berücksichtigung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.“

Kölns Kultur- und Finanzdezernat betonten am Donnerstag noch einmal die Vorzüge einer Bettensteuer für alle Reisende: „Durch die Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende würde die Stadt Köln zu ihrer ursprünglichen Praxis der gleichmäßigen Besteuerung aller Übernachtungen, die zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt worden ist, zurückkehren. Die Unterscheidung zwischen berufsbedingten und sonstigen Übernachtungen, die für Gäste, Hoteliers und die Steuerverwaltung mit erheblichem Bürokratieaufwand einhergeht, würde damit hinfällig.“ Das zeitaufwendige Ausfüllen und Kontrollieren entsprechender Bescheinigungen entfalle, dadurch würden knappe Personalressourcen entlastet.