Zehn Jahre HaftLange Haft wegen Mordversuchs an Prostituierter
- Weil er versucht hatte, eine Prostituierte umzubringen, ist ein 42-Jähriger zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
- Der Mann wollte die Tageseinnahmen der Frau erbeuten.
- Der Staatsanwalt ist in der Verhandlung den Angeklagten stark angegangen.
Heimtücke, Habgier, Vorbereitung einer Straftat: Diese drei Mordmerkmale sah die fünfte Große Strafkammer am Landgericht erfüllt und verurteilte einen 42-Jährigen wegen Mordversuchs an einer Prostituierten (33) zu zehn Jahren und drei Monaten Gefängnis – drei Monate weniger, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. „Sie haben Glück gehabt, dass die Geschädigte nicht tot ist“, sagte der Vorsitzende. Und er machte deutlich: Wäre die 33-Jährige an der minutenlangen Würgeattacke gestorben, „dann wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe unumgänglich gewesen“.
Laut Urteilsbegründung hatte der Angeklagte in der Nacht auf Montag, 15. Juni 2015, nachdem er 50 Euro in einer Spielhalle in Remscheid verspielt hatte, den Entschluss gefasst, eine Prostituierte im Bordell „Pascha“ zu töten, um an ihre Tageseinnahmen zu kommen. Die hatte er, so seine Aussage bei der Polizei, auf mehrere tausend Euro geschätzt. Letztendlich hätte er bei erfolgreicher Tat, 600 Euro erbeutet. Mit dem Geld, so der Vorsitzende, habe er seinen Dispokredit ausgleichen wollen, weil eine Rate für sein neues Auto fällig war.
Im Plädoyer war der Staatsanwalt den Angeklagten lautstark angegangen. „Das Einzige, das Sie können, ist sich selbst bemitleiden. Dann fangen Sie an zu heulen. Aber als es um das Leben eines Menschen geht, ist Ihnen alles scheißegal.“ Damit spielte er auf groteske Szenen im Prozesses an, in denen der Angeklagte regelmäßig in Tränen ausgebrochen war, wenn es um sein verkorkstes Leben ging.
Die Prostituierte hatte den Angriff nur knapp überlebt. Zwei Security-Mitarbeiter des „Pascha“ hatten einen vom Opfer abgesetzten Notruf erhalten und konnten den Angeklagten in letzter Sekunde von der Frau zerren. Wie knapp diese vor dem Exitus stand, hatte die Aussage de
r gerichtsmedizinischen Gutachterin deutlich gemacht.
Vor den Plädoyers hatte der Angeklagte bereits zugestimmt, der Geschädigten 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.