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Wegen Corona-FällenSpektakulärer Drach-Prozess in Köln erneut verschoben

Lesezeit 2 Minuten
Drach Fortsetzung

Der Angeklagte Thomas Drach (M) begrüßt im Landgericht seinen Anwalt Andreas Kerkhof (r)

Köln – Es geht nicht weiter: Wegen einer weiteren Corona-Quarantänepflicht kommt es zu einer erneuten Verzögerung im Strafverfahren gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach. Statt an diesem Donnerstag, 17. März, soll die nächste Verhandlung am Landgericht jetzt am Montag, 21. März, stattfinden. Ob an diesem Tag das Gericht zur Sitzung zusammenkommt, gilt allerdings als fraglich. Die Verhandlung war schon mehrfach verschoben worden, weil bei „notwendigen Verfahrensbeteiligten“ Corona festgestellt worden war, wie es ein Gerichtssprecher nannte. Drach war damals nicht darunter.

Zur Frage, ob er diesmal betroffen sei, wollte der Gerichtssprecher am Montag nichts sagen. Nach Angaben seines Anwaltes ist Drach aber nicht betroffen. „Mein Mandant ist nicht an Covid-19 erkrankt“, sagte Verteidiger Andreas Kerkhof der Rundschau. Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, sind Mitglieder des Gerichtes in Quarantäne und können deswegen nicht den Prozess leiten.

Drach soll Geldtransporter überfallen haben

Drach werden in dem Verfahren Überfälle auf Geldtransporter vorgeworfen. Bei zwei Taten soll er Wachmänner angeschossen und schwer verletzt haben. Drach wird versuchter Mord und besonders schwerer Raub zur Last gelegt. Ein in dem Prozess Mitangeklagter soll als Komplize fungiert haben. Beide Männer schweigen bislang. Die Verteidiger sagen, dass sie einen Freispruch erwarten.

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1996 hatte Drach den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und ihn später gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat wurde er zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt. 2021 war er wegen des Verdachts auf Überfällen in den Niederlanden festgenommen worden. Unterdessen wurde bekannt, dass Drach vor zwei Wochen im Gefängnis eine Speichelprobe abgegeben hat. Außerdem wurde Drach vermessen, wie sein Anwalt bestätigte. Drach hatte sich gegen einen Beschluss des Kölner Amtsgerichts gewehrt, wonach ihm Blut abgenommen werden soll, um eine DNA-Probe zu gewinnen. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dass Drach die Probe entnommen wird.

Vorwürfe sollen untermauert werden

Der Kölner Anklägerin in dem Fall geht es bei der neuen Probe und der Vermessung um die Untermauerung ihrer Vorwürfe. Die vorhandene Probe war älteren Datums, wie es hieß. Nach dem Antrag und der Beschwerde Drachs ging der Fall über eine längere Zeit durch die Instanzen. Das Kölner Oberlandesgericht war schließlich die letzte gewesen. Die Speichelprobe müsste nun abgegeben werden.