Die Stadt Köln hat kein Vorkaufsrecht für das Stadthaus in Deutz. Ulrich Breite (FDP) untersuchte die Akten auf Fehler, jedoch ohne Ergebnis.
Stadthaus DeutzFall des fehlenden Vorkaufsrechts der Stadt Köln bleibt weiter offen

Das Stadthaus in Köln-Deutz.
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„Die Akteneinsicht lässt einen fassungslos zurück“, erklärt Ulrich Breite. Der Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Stadtrat ist einer der aktivsten Politiker, wenn es um die Klärung des fehlenden Vorkaufsrechts der Stadt für das Stadthaus Deutz geht. Denn das einst von der Politik für das Technische Rathaus an der Deutzer Arena beschlossene Vorkaufsrecht und auch eine beschlossene günstige Kaufoption nach dem Mietvertrag über 30 Jahre sind nicht umgesetzt worden.
Wie die Rundschau berichtete, fiel das Fehlen der Optionen der Politik auf, nachdem öffentlich wurde, dass die Verwaltung über eine Kündigung der Mietverträge nachdenkt. 2028 und 2029 laufen die Verträge für Ost- und Westgebäude des Stadthauses aus. Es ist sanierungsbedürftig, aber der Mietvertrag sieht vor, dass die Stadt als Mieterin den Großteil der Instandsetzungskosten übernimmt.
An diesem Missstand kann auch die FDP vermutlich nichts mehr ändern, doch Ulrich Breite will dennoch wissen, was schiefgelaufen ist. Deswegen hat er bereits zum zweiten Mal Akteneinsicht gefordert. Diese sollte aufklären, warum das Vorkaufsrecht der Stadt für das Stadthaus Deutz nicht umgesetzt wurde.
Immerhin soll 1998 eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die vom Rat 1995 beschlossene Kaufoption geprüft und nach Aussagen der damaligen Stadtspitze im Hauptausschuss für gut befunden haben. Bereits bei der ersten Akteneinsicht war jedoch klar, dass das Gutachten als wichtiges Beweismittel fehlt.
Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet
„Die Verwaltung war stets bemüht, dass von ihr selbst beauftragte Gutachten zum Vorkaufsrecht für das Stadthauses Deutz zur Verfügung zu stellen. Immerhin wäre nach dem Ratsbeschluss das Vorkaufsrecht heute Millionen in dreistelliger Höhe wert“, so der Fraktionsgeschäftsführer der Liberalen. Breite erklärt: „Doch mehr als ein paar Seiten aus dem Gutachten konnte die Verwaltung nicht mehr vorlegen. Auf die Frage, wo der Rest des Gutachtens geblieben ist, erhält man nur ein Schulterzucken.“
Die noch vorhandenen Seiten des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft würden nur noch den Rückschluss zulassen, dass es einen unterschriftsreifen Entwurf für das Vorkaufsrecht gegeben haben muss, so Breite. Er sagt: „Nachrechnen lässt sich das aber nicht, denn auch der den Prüfern vorgelegte Entwurf für das Vorkaufsrecht ist verschwunden. Meine Fraktion hofft nun, dass das eingeschaltete Rechnungsprüfungsamt Antworten liefern kann.“
Seitens der Verwaltung erklärt Markus Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen: „Wir haben einen Mietvertrag bis Ende 2028. Nach wie vor haben wir das Vorhaben, das Ostgebäude abzumieten. Der Politik ist die Vorlage bekannt.“