Schießerei auf Kölner ZoobrückeUrteil im Rockerbanden-Prozess gefallen
Köln – Im Prozess um Schüsse im Rockermilieu auf einer Kölner Brücke ist der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach das Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“ am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Der 27-Jährige Türke hatte nach Überzeugung des Gerichts im Dezember 2018 ein Fahrzeug angemietet, aus dem heraus einen Tag später auf der Kölner Zoobrücke auf ein anderes Auto geschossen wurde. Für gewöhnlich war dieses andere Fahrzeug von einem Mitglied der rivalisierenden Rockergruppe „Hells Angels“ genutzt worden.
Opfer wurde lebensgefährlich verletzt
Diesmal saß allerdings ein unbeteiligter 21-Jähriger am Steuer, der sich das Auto nur ausgeliehen hatte. Der Mann wurde von einem Schuss lebensgefährlich verletzt, konnte aber durch eine Notoperation gerettet werden.
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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den 27-Jährigen wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt - sie war davon ausgegangen, dass er selbst geschossen hatte. Diese Vorwürfe konnte das Gericht aber nicht erhärten. Das Foto einer Verkehrskamera aus der Tatnacht zeigte als Fahrer und Beifahrer zwei andere Männer in dem Fahrzeug.
Angeklagter handelte absichtlich
Das Gericht stellte im Urteil fest, dass der Angeklagte das Fahrzeug allerdings im Wissen einer beabsichtigten „Aktion“ gegen die verfeindeten „Hells Angels“ angemietet hatte. Er habe einen „Anschlag mit tödlichem Ausgang willentlich in Kauf genommen“, sagte der Vorsitzende Richter. (dpa)