AboAbonnieren

KommentarDer Aufbau der Treppe am Zwischenwerk in Rodenkirchen macht ohne Garten keinen Sinn

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
Zu sehen ist ein festungsähnlicher Bau mit viel Grün drumherum.

Das Zwischenwerk VIII B als die Treppe noch stand also vor 2017

Der Rosengarten auf dem Zwischenwerk soll schwinden. Die Entscheidung ist schwer nachvollziehbar, ein Kommentar.

„Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.“ Nach dieser rechtlichen Definition, die sich im Internet nachlesen lässt, sind nur Bauwerke denkmalgeschützt, die es noch gibt.

„Ein Schildbürgerstreich, der Denkmalschutz ad absurdum führt“

Auf die Treppe zum Rosengarten am Zwischenwerk VIIIb trifft dies nicht zu – sie existiert nicht mehr und stand auch nie unter Denkmalschutz. In den 20er Jahren diente sie zur Erschließung des Rosengartens auf dem Hochplateau über dem preußischen Fort. Aus Denkmalschutzsicht bietet der Treppeneinsturz jetzt die Chance, ein Denkmal aus der Preußenzeit und eines aus den 20er Jahren mit einem Brückenschlag barrierefrei zu verbinden. Das scheint den Verantwortlichen der Stadt aber nicht vermittelbar. Viele gute Vorschläge liegen auf dem Tisch, die das Ensemble aufwerten würden.

Aber die Stadt bleibt stur: Beschlossen wurde jetzt für 400.000 Euro der Neubau einer Treppe, die zu einem denkmalgeschützten Rosengarten führen soll, den es aber nicht mehr gibt und auch nicht geben wird, denn die Pflege des Gartens sei zu aufwendig. Im Ergebnis heißt das: Der völlig vernachlässigte Rosengarten, der im Auftrag Konrad Adenauers in den 20er Jahren durch Gartenbaudirektor Fritz Encke angelegt wurde, wird zur Grünfläche, die die Kölner über eine 400.000 Euro teure Treppe erreichen können, die zudem das preußische Fort in seiner ursprünglichen Form verändert. Aber auch nur, wenn sie keinen Kinderwagen dabei haben oder auf andere Hilfsmittel angewiesen sind. Ein Schildbürgerstreich, der Denkmalschutz ad absurdum führt.