Feste Anstellung statt befristetem Honorarvertrag. Davon können nun wohl die Lehrkräfte an der Rheinischen Musikschule profitieren.
Rheinische MusikschuleWarum Klavierlehrer und Violinistinnen mit Festanstellung rechnen können
236 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Rheinischen Musikschule (RMS) sollen zum 1. August ein Angebot für eine Festanstellung erhalten. Entsprechende Pläne der Verwaltung bestätigte Musikschuldirektor Tilman Fischer in einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am Mittwochabend.
Hintergrund der einschneidenden Änderung ist das sogenannte Herrenberg-Urteil, in dem das Bundessozialgericht für Honorarkräfte an Musikschulen einen Anspruch auf Festanstellung festlegte. 46,6 Planstellen sollen für die Honorarkräfte zur Verfügung stehen. Sie würden voraussichtlich anteilig zum Stundenkontingent besetzt und dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst untergeordnet.
Paradigmenwechsel
Als „großartig“ bezeichnete Wolfgang Ruland, Sprecher der Betriebsgruppe, die Initiative. In den vergangenen Wochen habe „totale Unsicherheit“ geherrscht. Anders als Festangestellte würden Honorarkräfte nicht nur schlechter entlohnt. Sie bekommen auch keine Fortzahlung im Krankheitsfall, müssen sich selbst kranken- und rentenversichern und haben keinen echten Kündigungsschutz. „Das ist ein riesengroßer Paradigmenwechsel“, sagte Ruland und beschrieb die große Unsicherheit, die mit befristeten Honorarverträgen einhergeht.
Um eine Festanstellung zu erlangen, müssen die bisherigen Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule eine Bewerbung abgeben. Mehr als 200 haben das laut Fischer schon gemacht. „Wir werden nach einem Ratsbeschluss direkt auf die Kollegen zugehen“, sagte Fischer im Schulausschuss. „Eine Festanstellung wird die Arbeit verbessern“, urteilte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Bärbel Hölzing, und stellte fest: „Wir müssen in den sauren Apfel beißen, dass das deutlich mehr kostet. “
Politischen Gegenwind gab es im Schulausschuss nicht, auch wenn die Festanstellungen (wie berichtet) mit einer Gebührenerhöhung an der Rheinischen Musikschule einhergehen und zusätzlich den städtischen Haushalt belasten. „Da bereits Kommunen und Träger von öffentlichen Musikschulen im Umland auf Tarifbeschäftigung umgestellt haben, verlassen immer mehr freie Mitarbeitende die RMS zugunsten von Festanstellungen im Umland“, begründet die Verwaltung die geplante Gebührenerhöhung.
Auch bei der VHS stehen möglicherweise Änderungen an
Auf den kommen möglicherweise noch weitere und weitreichendere Belastungen zu. Auch die Honorarkräfte der Volkshochschule drängen über die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf Festanstellung für arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte. Als solche wertet die GEW Lehrkräfte mit mindestens 20 Wochenstunden Unterricht. Am Mittwochabend demonstrierten sowohl Verdi - für die Rheinische Musikschule - als auch die GEW vor Beginn des Schulausschusses.
„Nach dem Herrenberg-Urteil geht es nicht mehr um Wollen, sondern um Müssen. Die Stadt Köln kann sich nicht länger rausreden, wenn sie sich nicht zahlreichen Klagen oder Negativprüfungen seitens der Rentenversicherung gegenübersehen möchte. Umso erstaunter sind wir zu hören, dass es bislang für die VHS offenbar noch keinerlei Plan gibt, wie die Verträge für Dozierende künftig gestaltet sein sollen“, sagte Eva-Maria Zimmermann, Geschäftsführerin der GEW Köln.