ProzessMit 13-Jähriger im Chat zum Sex verabredet

Das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Köln. (Symbolfoto)
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Köln – Kennengelernt hatte der Angeklagte (27) die 13-Jährige über den Instant Messenger „KIK“. Das hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen zwischen elf und 15 Jahren benutzte Chat-Programm hat bei Kriminologen schon lange einen schlechten Ruf. Weil Nachrichten anonym und ohne vorherige Einwilligung verschickt und Kontakte geknüpft werden können, steht KIK im Verdacht, bei Sexualtätern und Pädophilen beliebt zu sein.
Via KIK verabredeten sich der Angeklagte und das Mädchen am 25. Mai vergangenen Jahres in einem Hotel in Potsdam. Auf dem Zimmer hatten beide dann mehrfach Geschlechtsverkehr. Weil es sich um die sexuelle Nötigung eines Kindes handelt, ist die Tat grundsätzlich strafbar – egal ob die Handlungen einvernehmlich stattfanden. Erstaunlich aber ist, dass sowohl laut Anklage als auch laut Aussage des Angeklagten, die 13-Jährige durchaus wusste und wollte, was sie tat. Dass sich die Vorwürfe so zugetragen hatten, wie sie angeklagt worden waren, gestand der 27-Jährige ein.
Vielleicht wäre das Treffen mit dem Mädchen nie bekannt geworden, hätte der Angeklagte nicht binnen weniger Tage im August, so die Anklage, zwei Frauen (21 und 17) in seiner Wohnung vergewaltigt. Auch sie hatte er im Internet kennengelernt. Die 21-Jährige war auf der Suche nach einem Job als Putzfrau. Der Angeklagte meldete sich bei ihr und lud sie zu sich ein. Nach dem Genuss alkoholischer Getränke, soll der Mann dann im Schlafzimmer über die Frau hergefallen sein. Er zerriss ihr die Strumpfhose, und als sie sich gewehrt haben soll, drückte er sie kräftig zurück aufs Bett. Der Angeklagte gab zu, dass sie sich zwar erst gewehrt habe, dann aber mitgemacht habe, was er als Einwilligung verstand. Er bestritt, die Frau vergewaltigt zu haben. Auch nach mehrmaligem Nachfragen von Seiten der 2. Großen Strafkammer am Landgericht, blieb er bei seiner Sicht des Ereignisses: „Ich habe die Frau nicht vergewaltigt.“
Wenige Tage nach diesem Vorfall, soll er eine 17-Jährige ebenfalls in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Das Vorgehen glich dem im ersten Fall. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Angeklagte hier zugab, dass er gegen den Willen der jungen Frau den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen habe. Nach der Vergewaltigung floh die 17-Jährige zu einer Bushaltestelle, wo sie von einer Passantin angesprochen wurde, die dann auch die Polizei informierte. Noch in der gleichen Nacht wurde der Angeklagte festgenommen.
Der Prozess ist auf neun Verhandlungstage terminiert und wird am Montag fortgesetzt.