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Prozess in KölnTäter wollten Opfer die Finger abschneiden

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Luxemburger Straße

Das Justizzentrum an der Luxemburger Straße.

Zwei Männer stehen wegen schweren Raubes vor Gericht, nachdem sie einem Mann gedroht hatten, seine Finger abzuschneiden. Die Tat steht möglicherweise mit Drogen in Verbindung.

Sie sollen das hüftkranke Opfer in seiner Wohnung geschubst, geschlagen und getreten haben. Als sie auch einen seiner goldenen Ringe haben wollten, dieser aber nicht vom Finger ging, sollen die Täter sogar gedroht haben, den Finger abzuschneiden.

Wegen besonders schwerem Raub stehen seit Mittwoch zwei Männer (41 und 55) vor dem Landgericht. Laut einem gemeinsam gefassten Tatplan sollen die beiden Männer sich am 13. April 2024 zur Wohnung des Vaters des Opfers begeben haben. Der 41-Jährige und der Geschädigte sollen sich von einer Abgabestelle für Methadon — ein synthetisches Opioid, das als Substitut bei der Heroinentwöhnung genutzt wird — miteinander bekannt gewesen sein. Als die Täter klingelten, soll das Opfer die Wohnungstür geöffnet haben. „Die beiden Angeklagten drangen gegen den Willen des Geschädigten in die Wohnung ein“, hieß es in der Anklage. Dabei soll der 41-Jährige den aufgrund eines Hüftleidens an einer Krücke gehenden Geschädigten in die Wohnung geschubst haben.

Finger angeschwollen, der Ring hing fest

Der Mann sei zu Boden gegangen. Dann sollen die Angeklagten auf den Kopf eingeschlagen und auch getreten haben. Anschließend soll sich der 55-Jährige, der am Mittwoch in Begleitung eines Justizwachtmeisters auf einen Gehstock gestützt den Gerichtssaal betrat, sich auf das Opfer gesetzt und dieses mit seinen Knien fixiert haben. Währenddessen habe der 41-Jährige, der aus Kasachstan stammt, die Wohnung durchsucht. Er soll vier Mobiltelefone, sowie das Portemonnaie mit 40 Euro Bargeld des Opfers an sich genommen. Der 55-jährige Ukrainer hingegen habe derweil mehrere auffällige Goldringe an der linken Hand des Geschädigten entdeckt und diese verlangt. Da die Finger jedoch angeschwollen gewesen seien, habe das Opfer sie nicht abbekommen. „Als es dem Geschädigten nicht gelang, die Ringe zu lösen, drohte er ihm die Finger abzuschneiden“, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift.

Ich erkenne den wieder an seinem dreckigen Gesicht.
Polizistin im Zeugenstand

Schlussendlich habe sich aber einer der Ringe gelöst, den der ältere Angeklagten dann auch mitgenommen habe. Die Angeklagten machten zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf. Stattdessen wurde bekannt, dass das Opfer inzwischen verstorben ist. Der Tod des Mannes steht aber wohl nicht in Zusammenhang mit der Tat. Das Verfahren steht nun aber vor dem Problem, dass der einzige Zeuge der Tat nicht mehr vor Gericht aussagen kann. Aus diesem Grund wurde dann als erste Zeugin die Vernehmungsbeamtin der Kölner Kripo befragt, die die drei Tage nach der Tat die Aussage des Geschädigten durchgeführt hatte. Die Frau berichtete, dass der Mann die beiden Angeklagten in einer sogenannten Lichtbild-Vorlage eindeutig identifiziert habe.

Als er unter den insgesamt acht Fotos jenes mit dem 41-Jährigen gesehen habe, habe er gesagt: „Das ist der. Ganz sicher. Ich erkenne den wieder an seinem dreckigen Gesicht“, sagte die Polizeibeamtin. Die Frage, ob die Tat womöglich im Zusammenhang mit Drogen gestanden habe, habe der Mann bei der Vernehmung verneint. Das wiederum scheint insofern zweifelhaft, als die Schwester des Opfers nach dessen Tod eine größere Menge Drogen in der Wohnung seines Vaters gefunden haben soll. Nachbarn sollen zudem darüber berichtet haben, dass der Geschädigte aus der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Ostheim mit Rauschgift gehandelt habe. Der Prozess wird fortgesetzt.