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Prozess in KölnMann soll Neffen im Kindergartenalter missbraucht haben

Lesezeit 2 Minuten
dpa_Kindesmissbrauch

Symbolbild

Köln – Noch vor der Einschulung soll ein Junge von seinem Onkel schwer missbraucht worden sein. Der 55-jährige mutmaßliche Täter steht nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 14 Fälle schweren Kindesmissbrauchs zur Last, die sich zwischen 2008 und 2011 ereignet haben sollen, außerdem sollen 2018 bei dem Mann Dutzende kinder- und jugendpornographische Bilddateien gefunden worden sein.

Der Anklage zufolge nutzte der Onkel Situationen, in denen seine Schwester ihm ihre Kinder zur Betreuung gebracht hatte. Anfangs sollen die Übergriffe begonnen haben in Momenten, in denen das Kind mit Computerspielen beschäftigt gewesen sei. Später habe der Onkel sich auch mit dem Jungen im Schlafzimmer eingeschlossen und ihn missbraucht.

Abschätziges Kopfschütteln als einzige Äußerung

Mehr als ein abschätziges Kopfschütteln hatte der Angeklagte nicht übrig, als die Vorsitzende Richterin ihn fragte, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle. „Das ist natürlich Ihr gutes Recht, aber wir haben hier ein Gutachten und eine massive Sachlage, bei der ein Geständnis das Strafmaß erheblich mildern kann“, gab die Vorsitzende zu bedenken. Bei seiner Entscheidung möge der Angeklagte auch die Folgen für seine Familie berücksichtigen: „Wenn wir den Zeugen einen Tag lang vernehmen, ist das sehr belastend für ihn.“ Im Falle eines Geständnisses werde eine deutlich kürzere Zeugenbefragung ausreichen.

Der Verteidiger kündigte an, man werde nur Angaben zur Person machen. Auch damit war der 55-Jährige zunächst nicht einverstanden. „Möchte ich nicht. Ich bin hierhergekommen, lebe hier, fertig“, sagte er. Auf Nachfrage ergänzte er, dass er mehrere Geschwister habe, gelernter Schlosser, derzeit arbeitslos sei.

Im Jahr 1999 sei er ein Vierteljahr lang verlobt gewesen, „aber das hat nicht geklappt“. Weitere Beziehungen habe es nicht gegeben. Er lebe, seit seine Eltern getrennt seien, mit seiner Mutter zusammen, um die er sich kümmere, weil sie zunehmend pflegebedürftig sei. Das Verfahren wird fortgesetzt. Ein Urteil ist für den 10. August anberaumt.