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Prozess in KölnMann soll Mitbewohner mit Messer erstochen haben

Lesezeit 2 Minuten
Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.

Ein 65-Jähriger steht seit Montag wegen des Vorwurfs des Totschlags vor dem Landgericht.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, am 31. Oktober 2023 einen Mitbewohner seiner Wohngruppe erstochen zu haben. Weil der Mann an einem hirnorganischen Psychosyndrom leiden soll, soll er die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit der Verlesung der Antragsschrift die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie anzuordnen, da weitere gleich gelagerte Straftaten von ihm zu erwarten seien und er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, hieß es bei Verlesung der Anklageschrift.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte am Tattag wie so oft mit dem späteren Opfer in Streit geraten sein. „Zwischen dem Angeschuldigten und dem Geschädigten gab es einen andauernden Konflikt, der durch gegenseitige Beleidigungen und Bedrohungen geprägt war“, hieß es in der Antragsschrift. Der Geschädigte habe an der Zimmertür des Angeklagten geklopft und getreten und gerufen: „Was willst Du von mir?“

Daraufhin sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf das spätere Opfer dem Beschuldigten zwei Schläge ins Gesicht verpasst habe. Einige Zeit später soll der Beschuldigte dem Geschädigten „aus Verärgerung einen wuchtigen Stich“ versetzt und das noch im Körper steckende Messer bewegt haben. Zwar wurde das Opfer noch in einem Krankenhaus notoperiert, jedoch ohne Erfolg. Der Prozess wird fortgesetzt. (bks)