Der 37-Jährige wurde verurteilt zu sechs Jahren Haft wegen Gewalt in der Ehe. Vor Gericht fiel er durch Pöbeleien und Missachtung des Gerichts negativ auf.
Prozess in KölnDie eigene Ehefrau vor Gericht rassistisch beleidigt
Als die 13. Große Strafkammer am Freitag Saal 5 des Justizzentrums betritt um ein Urteil gegen einen 37-Jährigen zu verkünden, erheben sich Prozessbeteiligte und Publikum, der Angeklagte bleibt hingegen sitzen. Auch auf mehrfache Aufforderung durch Gericht und Wachtmeister bleibt der Mann demonstrativ sitzen. Auch im Fortgang der Urteilsverkündung und -begründung störte der Mann durch Zwischenrufen, Gestöhne und wiederholten Unmutsäußerungen. Dabei beleidigte er auch wiederholt seine aus Marokko stammende Ehefrau — die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, jedoch nicht persönlich anwesend war — rassistisch.
Während seiner Tirade rief er auch einen Eklat in Erinnerung, für den er selbst vor anderthalb Jahren vor dem Landgericht gesorgt hatte. Damals war der Mann unter anderem für einen Tritt gegen die Brust einer Frau in einer KVB-Bahn zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Während der Urteilsverkündung war der Mann ausgeflippt, hatte Richter und sonstige Beteiligte angeschrien und von Wachtmeistern entfernt werden müssen.
Geschlagen und gewürgt
„Ich bin voll locker, vor anderthalb Jahren war ich viel lauter“, sagte der 37-Jährige. Von den Störungen ließ sich der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck aber nicht aus dem Konzept bringen und verurteilte den Angeklagten wegen zweifacher Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu Lasten seiner Ehefrau zu sechs Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau 2021 im März und Mai zum Sex gezwungen und somit vergewaltigt hatte, obwohl die Frau klar mitgeteilt hatte, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen. Dabei hatte der Angeklagte die Frau auch geschlagen und „leicht gewürgt“, so die Feststellungen der Kammer.
„Ich mache genau da weiter“
Während der rund halbstündigen Urteilsbegründung pöbelte der Angeklagte munter weiter und meinte: „Sechs Jahre, das ist okay, das schaffe ich. Bei gutem Vollzug bin ich in drei Jahren wieder da und mache genau da weiter.“ Zudem war der Angeklagte, der an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Anteilen leidet, der Ansicht: „Was hatte ich denn bislang in Freiheit? Arbeitslosigkeit und Langeweile.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.