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Fußgänger-Radler KonfliktPläne der BV Porz zu Eiler Parkweg werden nicht umgesetzt

Lesezeit 2 Minuten
Zu sehen ist der Ein- und Ausgang des Eiler Parkwegs in Porz.

Durchgangssperren oder Pfosten sollten Radlern die Durchfahrt am Eiler Parkweg unterbinden.

Mit Durchgangssperren oder Pfosten wollte die Bezirksvertretung Porz Radlern die Durchfahrt am Eiler Parkweg unterbinden. Daraus wird nichts.

An den Ein- und Ausgängen des Eiler Parkwegs sollen Durchgangssperren oder Pfosten angebracht werden. Das hatte die Bezirksvertretung (BV) Porz auf Antrag der SPD bereits 2021 beschlossen. Ziel soll sein, dass Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind, den Weg nicht nutzen können. Denn der Pfad durch die Grünanlagen der Eil mit den Stadtteilen Finkenberg und Urbach verbindet, ist als Sonderweg für Fußgänger gekennzeichnet.

Herausforderung bei der Sperrung des Eiler Parkwegs für Radfahrer

Da sich einige Radlerinnen und Radler nicht an die Regelung halten, den Weg nicht zu nutzen, käme es immer wieder zu Kollisionen mit Fußgängern. Die Sozialdemokraten hatten in dem Zusammenhang darauf verwiesen, dass parallel zum Eiler Parkweg ein Fahrradweg an der Humboldtstraße existiert. So könne der Parkweg entsprechend für Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind, gesperrt werden.

Damit aber auch Menschen, die auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, den Eiler Parkweg nutzen können, sollte im Zuge möglicher Sperrvarianten der Behindertenbeauftragte der Stadt eingeschaltet werden.

Und genau hier liegt das Problem. Wie die Verwaltung nun mitteilt, gibt es keine geeigneten Wege- und Durchgangssperren, der das Befahren von Fahrrädern verhindert, ohne gleichzeitig Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen von der Nutzung auszuschließen.

Verbotsschilder und Hundefreilauffläche: Maßnahmen zur Konfliktvermeidung

In der Mitteilung macht die Verwaltung auch deutlich, dass Verbotsschilder in der Regel ignoriert werden. Kontrollen durch das Ordnungsamt könnten jedoch nur sporadisch erfolgen. Das Verkehrszeichen, dass die Nutzung des Eiler Parkwegs nur als Gehweg kennzeichnet zu entfernen, macht aus Sicht der Verwaltung aber auch keinen Sinn. Dies „würde mutmaßlich zu einer verstärkten Nutzung durch Radfahrende führen und wird seitens der Verwaltung daher nicht befürwortet“.

Auch, weil die Verwaltung vermutet, dass es im Zusammenhang mit der Hundefreilauffläche, die es am Parkweg gibt, mehr „Kontroversen“ zu befürchten seien. Um Konflikte mit frei laufenden Hunden zu reduzieren, könnte die Hundefreilauffläche auf einer Länge von rund 150 Metern mit einem Zaun von dem Weg getrennt werden. Dadurch könnte das Konfliktpotenzial laut Stadtverwaltung zumindest auf dem mittleren Abschnitt reduziert zu werden.

Dazu müsste die Politik über den Vorschlag beraten und finanzielle Mittel aus Stadtverschönerungsmitteln für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Gänzlich verhindert werden könne ein Zusammentreffen mit Hunden jedoch nicht, macht die Verwaltung auch klar.

Aus Sicht der Verwaltung kommt im Falle vom Eiler Parkweg die in der Straßenverkehrsordnung als oberstes Gebot verankerte Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme zur Anwendung. Davon kann auch die Einzäunung der Hundefreilauffläche nicht befreien.