Nach Urteil zu langer HaftstrafePorzer Ex-Politiker bleibt auf freiem Fuß

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)
Copyright: Nabil Hanano
Die Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung mit rassistischem Inhalt und illegalen Waffenbesitzes gegen einen Ex-CDU-Bezirksvertreter (74) aus Porz war deutlich. Für den Angeklagten kam sie, darauf ließ die Reaktion seines Verteidigers Mutlu Günal schließen, unerwartet. „Skandalurteil“, wetterte Günal und kündigte an, in Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu gehen. Auf Nachfrage der Rundschau teilte Gerichtssprecher Professor Jan Orth mit, dass am Dienstag noch keine Revision eingelegt worden sei. Hierzu habe der Angeklagte ab der Urteilsverkündung eine Woche Zeit.
Keine Flucht- oder Wiederholungsgefahr
Der 74-Jährige, der nicht in Untersuchungshaft gesessen hatte, bleibt auch weiterhin auf freiem Fuß. Zum einen, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zum anderen, weil laut Orth auch weiterhin keine Haftgründe wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr vorlägen. Gegen Fluchtgefahr spricht der feste Wohnsitz des 74-Jährigen in Porz, gegen die Wiederholungsgefahr, dass er über keine Waffen mehr verfügt und seine Waffenbesitzkarte abgegeben hatte.
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Sollte die von Günal angekündigte Revision eingelegt werden, müsste der BGH das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Sollte er das Urteil aufheben, würde es zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen. Verwirft Karlsruhe die Revision, wird das Urteil rechtskräftig. Ab da wäre die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde wieder Herrin des Verfahrens. Der Angeklagte bekäme nach einiger Zeit eine Ladung zum Haftantritt. Die Entscheidung, ob der 74-Jährige in den offenem Vollzug kommt — bei dem lediglich die Nächte in der Zelle verbracht werden müssen — liegt wiederum nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern beim Justizministerium. (bks)