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„Nicht geeignet“Sechsköpfige Familie sollte ins Hotel – Verwaltungsgericht schiebt Riegel vor

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Eine Mutter mit fünf Kindern steht vor einer Wohnung.

Die Familie Winand hat einen Räumungsbescheid erhalten.

Eine sechsköpfige Familie in einem Hotel unterbringen – und das auch noch weit entfernt von Schule und Kita: So einfach geht es nicht, hat nun das Verwaltungsgericht der Stadt ins Stammbuch geschrieben.

Per einstweiliger Anordnung weist das Verwaltungsgericht Köln die Stadt an, einer alleinerziehenden Mutter und ihren fünf minderjährigen Kindern, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Für ihre Wohnung gibt es einen Räumungsbescheid, der am Dienstag wirksam wird. In der Beschlussbegründung bezeichnete das Gericht die von der Stadt geplante Unterbringung in einem Hotel als „nicht geeignet“ für eine längerfristige Unterbringung.

Die fünf Kinder zwischen zwei und zehn Jahren und ihre Mutter leben in Gremberghoven. Sie sollten nach einem dem Gericht vorliegenden Schreiben des Sozialamtes in „zwei nebeneinander liegenden Appartements mit einer Verbindungstür“ in einem Ehrenfelder Hotel untergebracht werden.

So mit fünf Kindern zu leben, ist unmöglich.
Jacqueline Winands

„So mit fünf Kindern zu leben, von denen eines Asperger-Autist ist, ist unmöglich. Und von Ehrenfeld bis zur Schule in Zündorf und der Kita fahre ich mit allen fünf Kindern fast eine Stunde“, sagte Mutter Jacqueline Winands. „Man kann uns doch nicht einfach am anderen Ende der Stadt unterbringen.“ Die 34-Jährige hatte sich an die Juristen der Sozialberatung der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) gewandt, die sie dabei unterstützten, einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu stellen.

Das Gericht sah den Antrag als begründet an, als sechsköpfige Familie eine Unterkunft mit mindestens 48 Quadratmetern Wohnfläche und Rückzugsmöglichkeiten für den schwerbehinderten Sohn, die übrigen Kinder und die Mutter zugewiesen zu bekommen. Die Entscheidung gründe auf einer in der Kürze der Zeit möglichen beschränkten Prüfung des Sachverhaltes, da es gelte, eine eventuelle Obdachlosigkeit der Familie abzuwenden.

Stadt habe zu wenig unternommen

Das Verwaltungsgericht begründet seinen Beschluss auch damit, dass die Stadt zu wenig unternommen habe, um eine angemessene Unterkunft bereitzustellen. Dass die Antragsgegnerin (die Stadt; Anm. d. Red.), wie es in einer E-Mail heiße, alles getan habe, was möglich gewesen sei, erscheine nach Durchsicht des Verwaltungsvorgangs „mehr als zweifelhaft.“ Sie habe sich darauf beschränkt, einen Wohnberechtigungsschein auszustellen und zwei Anfragen zu sogenannten „Arbeitskreiswohnungen“ zu stellen, die intern abschlägig beschieden wurden.

Zudem habe die Stadt lediglich eine andere Unterbringungsmöglichkeit in einem einzigen Hotel als Alternative geprüft. „Dass es im rechtsrheinischen Kölner Süden deutlich mehr Hotels gibt, die in den Blick genommen werden können, liegt auf der Hand“, heißt es in der Begründung.

Hoffnung auf heimatnahe Unterbringung

Jetzt hofft Jacqueline Winands, dass sie mit ihren Kindern in der Nähe ihres Wohnortes Gremberghoven bleiben kann. Bei ihrem zehnjährigen Sohn sei vor einem Jahr das Aspergersyndrom diagnostiziert worden. „Aber die Lehrkräfte in der Schule Irisweg kennen ihn, hier kommt er gut zurecht.“ Die drei jüngeren Kinder werden in einer Porzer Kita betreut.

Die sechsjährige Tochter sei nach einem mit hohem Fieber verbundenen Krankheitsverlauf behandelt worden und habe erst mit fünf Jahren begonnen, zu sprechen, so die 34-Jährige. Zwei Jahre habe sie auf einen Platz bei einer Logopädin gewartet. Auch der vierjährige Sohn sei in Sprachtherapie. „Die alleinerziehende Mutter ist aktuell nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft mit einer angemessenen Unterkunft zu versorgen“, so das Verwaltungsgericht.

Dass ihr dies auch in naher Zukunft nicht möglich sei, konstatiert auch das Sozialamt in einer dem Gericht vorliegenden E-Mail. Das Amt geht darin von einer „längerfristigen ordnungsbehördlichen Unterbringung der Familie“ aus, sei aber langfristig weiterhin intensiv bemüht, eine alternative Wohnmöglichkeit für sie zu finden. Dass der Familie trotz dieser Einschätzung eine Unterkunft angeboten wurde, in der sie bestenfalls kurzfristig verbleiben könne, habe großes Gewicht bei der Entscheidung gehabt, so das Gericht. Es kritisierte zudem, dass die Stadt sich im Wesentlichen auf die rechtswidrige Beschlagnahme der bewohnten Wohnung und die Wiedereinweisung ihrer Bewohner sowie die Bereitstellung von Hotelzimmern beschränke.

Vorgehen bereits „bestens“ bekannt

Diese Praxis sei dem Gericht bereits „aus zahlreichen anderen obdachlosenrechtlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren bekannt“. Überdies sei im Fall Winands nur auf Hotels zurückgegriffen worden, mit denen die Stadt eine entsprechende Vereinbarung habe. Wenn dort oder in einer von der Stadt betriebenen Obdachlosenunterkunft keine angemessene Unterbringung möglich sei, müsse die Stadt auch Wohnungen auf dem freien Markt oder geeignete Zimmern in Hotels, mit denen es keine Vereinbarung gebe, anmieten. Welche Kosten dabei entstünden, sei rechtlich unerheblich, so das Gericht.

Für Reentje Streuter vom SSM, der die Alleinerziehende bei der Antragstellung unterstützt hat, ist das Urteil eindeutig: „Durch diesen Beschluss wird die Stadt angehalten, ihre Praxis der Unterbringung obdachlos gewordener Menschen grundlegend zu ändern.“ Gegen den Beschluss kann die Stadt Revision beim Oberverwaltungsgericht einlegen.