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Beleidigung und Verstoß gegen WaffengesetzEx-Politiker aus Köln-Porz muss ins Gefängnis

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Außenansicht des Landgerichts Köln. 

Der einstige Bezirkspolitiker hatte in der Nacht des 30. Dezember 2019 vor seinem Haus mit einer Schusswaffe auf einen damals 20-jährigen Mann gefeuert.

Ein ehemaliger CDU-Bezirkspolitiker (75) aus Porz wird in den kommenden Wochen seine Haftstrafe antreten müssen. Sein Antrag auf Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg, damit ist das Urteil des Landgerichts vom Januar rechtskräftig.

Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigung war der Mann zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe könnte er nun im offenen Vollzug absitzen.

Gezielter Schuss und anschließende Beleidigung

Der einstige Bezirkspolitiker hatte in der Nacht des 30. Dezember 2019 vor seinem Haus mit einer Schusswaffe auf einen damals 20-jährigen Mann gefeuert.

Vorangegangen war ein Disput über nächtliche Ruhestörung nahe des Grundstücks des Angeklagten am Porzer Rheinufer. Das Opfer hatte einen Durchschuss des Oberarms erlitten, anschließend hatte der Ex-Politiker den 20-Jährigen nach Überzeugung des Gerichts als „Drecks-Ausländer“ beleidigt.

In der Urteilsbegründung hatte der Richter damals argumentiert, es sei „pures Glück“ gewesen, dass der junge Mann durch den Schuss nicht getötet oder lebensgefährlich verletzt worden sei. Der Schuss sei „gezielt auf den Oberkörper“ abgefeuert worden. Nun wird der Verurteilte per Post zum Haftantritt aufgefordert. (bks)