Pilotprojekt gestartetKölner Moscheen dürfen zum Gebet rufen lassen
Köln – In Köln dürfen die etwa 35 Moscheegemeinden in einer zweijährigen Testphase zum Freitagsgebet rufen – allerdings gelten mehrere Bedingungen. Erstens: Die Gemeinden müssen einen Antrag bei der Stadt stellen. Zweitens: Es ist nur zwischen 12 und 15 Uhr für höchstens fünf Minuten erlaubt. Drittens: Die Gemeinde muss die Nachbarschaft informieren. Viertens: Es braucht eine Ansprechperson für Beschwerden. Und fünftens: Die Lautstärke des Rufs bestimmt die Stadt je nach Lage der Moschee.
Darf der Muezzin per Lautsprecher ertönen?
Tatsächlich könnte vor allem die Lautstärke für Emotionen sorgen, also die Frage, ob der Muezzin per Lautsprecher zum Gebet rufen darf. In Oer-Erkenschwick darf er das, das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster 2020 entschieden. Dort hatte ein Anwohner in 900 Meter Entfernung gegen den Lautsprecher geklagt, die Stadt hatte ihn zuvor erlaubt – und zwar freitags zwischen 12 und 14 Uhr für maximal 15 Minuten über einen Lautsprecher mit reglementierter Lautstärke. Das OVG begründete: „Dieser (Gebetsruf, Anm. d. Red.) sei den Klägern bei einer Gesamtwürdigung der Einzelfallumstände unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides – Begrenzung von Lautstärke und Zeitdauer des Lautsprecherbetriebs – zuzumuten.“
Bislang in Ehrenfeld noch ohne Lautsprecher
Die größte Moschee in Köln ist das Bauwerk der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) an der Inneren Kanalstraße. Bislang hat die Ditib sich laut Pressestelle noch nicht damit befasst, ob sie per Lautsprecher zum Gebet rufen will. Bislang sei der Ruf immer nur im Gebetssaal selbst und auf der Platzfläche zu hören gewesen. In Köln haben laut einer Stadtsprecherin bisher kaum muslimische Gemeinden beantragt, dass der Muezzin zum Gebet rufen darf, auch die Ditib gehörte nicht dazu. Lediglich 2020 während der Corona-Pandemie ist es laut Sprecherin vereinzelt zu Anfragen gekommen.
Nach zwei Jahren analysieren Verwaltung und Moscheen, wie es gelaufen ist und entscheiden, ob der Test zur Regel wird. Die Ditib-Pressestelle teilte mit, sie begrüße das Pilotprojekt, es müssten „notwendige Rahmenbedingungen für die nachbarschaftliche Akzeptanz“ geschaffen werden. (fu/mhe/mft)