Der Streit um einen Parkplatz eskaliert. Ein 54-jähriger Familienvater ist wegen versuchter Erpressung vor dem Amtsgericht angeklagt.
Parkplatz-ErpressungFamilienvater verlangt 50 Euro Aufwandsentschädigung fürs Umparken

Autos auf einem großen Parkplatz.
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Wie sich eine Parkplatz-Posse auf einem Firmengelände zu einer mutmaßlich versuchten Erpressung auswachsen kann, das konnte das Publikum am Donnerstag vor dem Amtsgericht bestaunen. Hintergrund war der von einer Fremdparkerin belegte Firmenparkplatz eines Kölner Rechtsanwalts auf der Schanzenstraße. Als der 54-Jährige am Morgen des 6. März 2024 zu seinem Arbeitsplatz kam, war sein persönlicher Stellplatz auf dem Firmenparkplatz, der auch von Mitarbeitern anderer Firmen genutzt wird, belegt. Weil er die Fremdparkerin daraufhin zuparkte und fürs Wegfahren 50 Euro verlangt haben soll, klagte die Staatsanwaltschaft den Vater von vier Kindern wegen versuchter Erpressung an.
Mitarbeiter brachte Zettel an
Der 54-Jährige machte vor Gericht gleich klar, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Der Parkplatz sei mit einem Duplikat seines Nummernschilds gekennzeichnet gewesen; der gesamte Parkplatz sei umzäunt und mit einer Schranke gesichert. Zudem habe die Firma, bei der „die Dame“ arbeite auf dem Parkplatz ihre eigenen Stellplätze. „Sich dann einfach auf einen anderen Parkplatz stellen, weil die eigenen womöglich voll sind, das fände ich schon ambitioniert“, sagte der 54-Jährige.
Jedenfalls habe er sein Fahrzeug abgestellt, einen Mitarbeiter beauftragt einen Zettel am Auto der Frau anzubringen, damit diese wisse, von wem sie zugeparkt worden sei. Er sei dann in eine Besprechung im Konferenzraum gegangen. „Da bin ich dann irgendwann herausgerufen worden“, erklärte der 54-Jährige. Im Büroflur sei er dann der Fremdparkerin begegnet. Er habe „der Dame“, wie er sagte, dann erklärt, dass man eigentlich 50 Euro Aufwandsentschädigung nehme. Alleine schon für den Mitarbeiter, der den Zettel anbringen muss und für das spätere Umparken des Autos. Weil es sich bei der Frau aber um eine Mitarbeiterin einer anderen Firma im selben Gebäude gehandelt habe, habe er es auch bei der Ermahnung belassen wollen. „Ich habe die Zahlung von 50 Euro zu keinem Zeitpunkt zur Bedingung gemacht, sie wieder rauszulassen.“ Die Frau habe das aber vermutlich so verstanden und habe mit „hoher Emotionalität“ reagiert. Warum er denn sein Auto nicht spätestens da einfach weggefahren habe, wollte die Vorsitzende wissen. die Antwort des Angeklagten: „Die ist ja einfach wieder gegangen.“
750 Euro Geldbuße
Wenig später tauchte dann die Polizei auf. „Die haben mir eine wilde Zahl an Strafvorwürfen vorgebetet“, und hätten schließlich mit dem Abschleppen seines Fahrzeugs gedroht, wenn er nicht augenblicklich wegfahre, sagte der Angeklagte.
Sowohl die Staatsanwältin, als auch die Vorsitzende erkannten hierin mindestens eine versuchte Nötigung. Um aber nicht weiter „unnötig Öl ins Feuer“ im Konflikt mit der Fremdparkerin zu gießen, boten Gericht und Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen 1000 Euro an. Die handelte der angeklagte Rechtsanwalt, der selbst immerhin 10.000 Euro netto im Monat macht, noch geschickt auf 750 Euro zugunsten des Kinderhilfswerks Köln herunter.
„Auch wenn Sie es nicht hören wollen: Aber versuchen Sie solche Situationen in Zukunft zu vermeiden“, gab die Vorsitzende dem 54-Jährigen noch mit auf den Weg.