Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod eines sechs Wochen alten Kindes in Nippes hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Vater des Mädchens erhoben.
Tod eines SäuglingsAnklage nach Misshandlung von Kind in Köln-Nippes
Dem zur Tatzeit 19 Jahre alten Mann wird Totschlag vorgeworfen. Dies bestätigte das Kölner Landgericht gegenüber der Rundschau. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seiner Tochter so schwere Hirnverletzungen zugefügt zu haben, dass das Kind daran verstarb.
Die Tragödie ereignete sich Mitte Dezember 2022 in einer Wohnung an der Florastraße. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft berichten, war die Mutter des Kindes gerade einkaufen, als der Vater das Kind attackierte. Zwei bis drei Minuten nach dem die Frau die Wohnung verließ, fing das Mädchen laut an zu schreien. Der 19-Jährige soll schließlich das Kind gepackt haben und es massiv geschüttelt haben. Dabei erlitt das Baby eine schwere Hirnverletzung und starb später auf der Intensivstation.
Angeklagter sprach von Sturz
Der Angeklagte soll noch selbst den Notruf gewählt haben. Als die Rettungskräfte eintrafen, berichtete er davon, dass der Säugling gefallen sei. „Er sprach von einem Sturzgeschehen“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer im Dezember 2022 nach dem gravierenden Vorfall. Doch die Ärzte hatten später massive Zweifel an der Aussage des jungen Mannes. „Nach einer ersten rechtsmedizinischen Untersuchung im Krankenhaus steht der geschilderte Geschehensablauf aber im Widerspruch zu den diagnostizierten Verletzungen“, sagte ein Polizeisprecher. Der 19-Jährige wurde einem Haftrichter wegen des dringenden Verdachts des Totschlages vorgeführt und kam in Untersuchungshaft. Über den mutmaßlichen Täter ist bisher nicht viel bekannt. Wegen Gewaltdelikten ist der Mann bei der Polizei noch nicht auffällig geworden. In einem Fall ist ein Verkehrsdelikt aktenkundig.
Wie das Landgericht mitteilte, ist noch kein Termin für die Verhandlung anberaumt. Zunächst muss die Anklage noch von der zuständigen Strafkammer offiziell zugelassen werden. Bei der Belastung der Schwurgerichtskammer ist mit einer Verfahrenseröffnung frühestens im Herbst oder Winter 2023 zu rechnen.