Ein Gericht verurteilte einen 19-Jährigen wegen eines tödlichen Raser-Unfalls in Köln zu Bewährungsstrafe und sozialer Arbeit.
21-Jähriger vor GerichtTödlicher Raser-Unfall in Köln-Nippes endet mit Bewährung
Einem Himmelfahrtskommando gleich raste ein 19-Jähriger aus der Nähe von Stuttgart mit einem gemieteten BMW über die Neusser Landstraße und knallte an einer Kreuzung in einen Linksabbieger. Das bezahlte der 21-jährige Beifahrer des Linksabbiegers am frühen Morgen des 6. Mai 2023 noch am Unfallort mit dem Leben. Der Beifahrer (23) des 19-Jährigen und der Linksabbieger wurden schwer verletzt. Der Unfallfahrer, der keinen Führerschein hatte, flüchtet danach zu Fuß.
Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den 19-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Unfallflucht zu zwei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht. Die Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Zudem verhängte das Gericht 200 Stunden sozialer Arbeit sowie eine zweijährige Sperre, bis der Angeklagte einen Führerschein machen darf. Dass tödliche Tatfolgen und Strafe in Missverhältnis standen, war auch der Vorsitzenden Richterin klar: „Heute haben wir hier einen Fall verhandelt, der schwierig ist, weil wir keiner der beteiligten und betroffenen Personen gerecht werden können.“
BMW von der Freundin gemietet
Gemeinsam mit seiner Freundin war der Angeklagte aus der Nähe von Stuttgart nach Köln zu einer Feier gefahren. Der BMW war vermutlich von ihr gemietet und sie war wohl auch die Fahrerin nach Köln. Der Angeklagte sei dann mit seinem Beifahrer auf die Idee gekommen, Getränke an einer nahe gelegenen Tankstelle zu kaufen, weil die Getränke auf der Feier zu teuer waren. Wie er letztlich in den Besitz des Autoschlüssels kam — ob die Freundin ihn aushändigte, oder er ihn ohne ihre Kenntnis an sich nahm — blieb offen.
Wie es in dem Prozess hieß, ist am Landgericht Karlsruhe derzeit auch ein Verfahren gegen die Freundin anhängig. Auf dem Rückweg von der Tankstelle beschleunigte der Angeklagte mit „durchgetretenem Gaspedal“ und schoss — „wie ein Himmelfahrtskommando“, wie die Staatsanwältin im Plädoyer sagte — auf die Ampel zu, um noch die Grünphase zu erwischen. Dann bog ein entgegenkommender Ford links ab. Auch eine eingeleitete Vollbremsung des 19-Jährigen wenige Sekunden vor dem Aufprall konnte das Schlimmste nicht verhindern. Der 19-Jährige flüchtete danach zurück zur Feier, wo er von der Polizei vorläufig festgenommen wurde.