Das Glukose-Gemisch aus einer Apotheke aus Köln-Longerich kostete 2019 einer Frau und ihrem ungeborenen Kind das Leben.
Tödliches Gift in KölnDas sagt die anfangs selbst verdächtigte PTA im Glukose-Prozess

In der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich wurde 2019 das Glukose-Gemisch verabreicht.
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Wem ist das Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid in den Glukose-Beutel für den Schwangerschafts-Diabetes-Test geraten, der im September 2019 einer 28-jährigen werdenden Mutter und ihrem ungeborenen Kind das Leben kostete?
Eine Zeugin, die sich in Elternzeit befindet, aber weiterhin in der Longericher Apotheke angestellt ist, hatte zu Anfang der Ermittlungen selbst unter Verdacht gestanden. Sie ist in der Heilig-Geist-Apotheke überwiegend mit der Arzneimittelherstellung betraut. Im Prozess wegen versuchten Mordes konnte die Vernehmung der Mitarbeiterin den Verdacht, dass die Angeklagte die alleinige Schuld trägt, nicht vollständig ausräumen.
Über mehrere Stunden befragte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar die 30-jährige Pharmazeutisch-Technische Assistentin (PTA) nach den Arbeitsabläufen in der Apotheke. Normalerweise, erklärte sie, werden die 50-Gramm-Beutel für die Routinetests auf Schwangerschaftsdiabetes bereits fertig abgepackt vom Hersteller geliefert, um in Apotheken verkauft zu werden.
PTA hatte Tüten selbst abgepackt
Im Sommer 2019 habe es jedoch einen Lieferengpass gegeben, berichtete die PTA, sodass die Apothekerin sie gebeten habe, selbst Tüten abzupacken. So auch am Montag, 2. September, an dem die PTA nach eigenen Angaben, weil der Feierabend naherückte, bereits fünf Etiketten vorbereitete, die Tüten dazu legte und den Glukosebehälter bereitstellte. Da sie an diesem Tag mit Lidocainhydrochlorid gearbeitet habe und die Substanz auch für die Arbeit am folgenden Tag brauchte, habe sie den fast leeren Behälter im Rezeptur-Raum stehen lassen.
Als die PTA am Dienstagmorgen, 3. September, ihren Dienst antrat, will sie die Apothekerin im Rezeptur-Raum angetroffen haben. Die Tüten, die Etiketten und das Glukose-Gefäß habe sie aber nicht mehr an der Stelle, wo sie die Dinge platziert hatte, vorgefunden, sondern auf einem Arbeitstisch in der Rezeptur. Das Gefäß mit dem Lidocainhydrochlorid sei dagegen nicht mehr vorhanden gewesen. Ihre Nachforschungen hätten ergeben, dass niemand etwas über den Verbleib wusste, so dass sie schließlich im Computer den Abverkauf dieser Charge vermerkte. Denn sie habe angenommen und sich darauf verlassen, dass der Rest Lidocainhydrochlorid verbraucht worden sei. Deshalb habe sie nicht mehr im Müll nach einem restlos entleerten Behälter geschaut.
Auch Dienstpläne gaben keinen Aufschluss
Sowohl das Lidocainhydrochlorid als auch die Glukose würden vom selben Hersteller in ähnlich aussehenden Ein-Kilogramm-Behältern an die Apotheke geliefert. Gegen eine leichte Verwechslungsgefahr spreche, erläuterte die Zeugin, dass es gegen die Regel sei, Reste aus einem Gefäß dem Inhalt in einem anderen Behälter beizumischen. Da der Zugang zur Rezeptur als nicht gesichert beschrieben wurde und neben der PTA noch andere Mitarbeiterinnen dort tätig sind, erhellte die Durchsicht von Dienstplänen nicht abschließend, wer tatsächlich für die versehentlich tödliche Mischung verantwortlich ist.
Hauptgegenstand der Anklage ist allerdings, dass es die Apothekerin unterlassen hatte, das behandelnde Krankenhaus des Opfers über die Möglichkeit einer Vergiftung zu informieren. Der Prozess wird fortgesetzt.