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Nach Urteil am DonnerstagAnkläger legen im Glukose-Fall Revision ein

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In dieser Apotheke in Longerich hatte die Frau das Glukose-Gemisch verabreicht bekommen.

In dieser Apotheke in Longerich hatte die Frau das Glukose-Gemisch verabreicht bekommen.

Die Kammer hatte die 52-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Nach dem Urteil im Glukose-Fall in der vergangenen Woche hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Dies bestätigte ein Behördensprecher gegenüber der Rundschau. Die Ankläger wollen ein höheres Strafmaß erreichen. „Die Staatsanwaltschaft hat fristgerecht Revision eingelegt, um die schriftlichen Urteilsgründe prüfen zu können. Das Rechtsmittel wendet sich allein gegen die Verurteilung der Angeklagten wegen unterlassener Hilfeleistung und ist auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen gerichtet“, teilte Behördensprecher Ulrich Bremer am Montag mit.

Nach einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes starben 2019 eine Frau und ihr per Notkaiserschnitt zur Welt geholtes Baby. Am Donnerstag hatte das Kölner Landgericht eine Apothekerin schuldig gesprochen, weil der Frau ein „fataler Fehler“ unterlaufen war.

Richterin: „Ein absolutes No-Go“

Die Kammer verurteilte die 52-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Nach 16 Verhandlungstagen zeigte sich das Gericht überzeugt, dass ein „fataler Fehler“ der Angeklagten zum Tod der Frau und ihres Babys geführt habe. Demnach habe die Geschäftsführerin einer Apotheke gegen „allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs“ verstoßen. Sie habe „beim Ordnung schaffen“ einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid, den sie für Glukose gehalten habe, in ein identisch aussehendes Gefäß mit Glukose umgeschüttet. Das „Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen“ gelte in der Pharmazie jedoch als „absolutes No Go“, sagte die Richterin.

Bereits zwei Tage zuvor hatte eine andere Schwangere ebenfalls verunreinigte Glukose zu sich genommen, die Einnahme aber nach einem Schluck wegen des bitteren Geschmacks abgebrochen. Auch diese Frau war in eine Klinik gekommen.