Trotz „Anlieger frei“-Schildern werde die Straße immer von LKW voll geparkt. Das stellt eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger dar.
Nach BürgereingabeBezirksvertretung Mülheim fordert Parkverbot auf Schönrather Straße
Die Schönrather Straße ist von LKW voll geparkt, der Bürgersteig dadurch schmaler, die Kurve schwer befahrbar, die Sicht stark eingeschränkt. Das zeigen Videos und Bilder eines Bürgers in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 30. September. Weitere Bilder zeigen erschreckend, wie ein Kind plötzlich hinter einem LKW herkommt, davor war es nicht sichtbar.
Es ist eine Gefahrensituation, die vermieden werden müsse, da sind sich der Bürger und die Politikerinnen und Politiker einig. Die BV spricht sich nach der Bürgereingabe deshalb für die Einrichtung eines Parkverbotes sowie eine anschließende Abstimmung zwischen der Straßenverkehrsbehörde und dem Amt für öffentliche Ordnung aus.
Köln-Mülheim: Schönrather Straße von LKW zugeparkt
In der Bürgereingabe fordert der Bürger, dass sich etwas an der Situation ändern müsse. Die Straße ist, so geben es diverse Schilder an, eine „Anlieger Frei“-Straße. Nichtsdestotrotz würden LKW ständig an der Straße parken. Die Straße liegt direkt an der A3 und ist somit gerade für LKW-Fahrende, die nicht mehr weiter fahren können oder dürfen schnell und einfach zu erreichen.
Der Bürger habe häufig mit dem Ordnungsamt vor Ort gesprochen. Jedoch würden die Mitarbeitenden nichts gegen die parkenden LKW tun. Einmal sei die Antwort „Wenn die da parken, haben die doch ein Anliegen“ gefallen. Für den Bürger sei das unverständlich und unzureichend. Er bittet die BV deshalb in der Sitzung, etwas an der Lage zu ändern.
Ordnungsamt Köln brauche ortsfeste Beschilderung
Die Mitglieder der Bezirksvertretung zeigen eindeutiges Verständnis für das Anliegen. Gerade die anschaulichen Videos und Bilder hätten die Gefahrlage verdeutlicht. Bei der Sitzung ist später Ralf Mayer, der neue Leiter des Kölner Ordnungsamts, zu Besuch. Er wird deshalb zu dem Thema befragt und um Tipps gebeten.
Seine erste Einschätzung sei, dass es einer ortsfesten Beschilderung bedürfe, um ordnungsrechtlich handeln zu können. De facto sei es nämlich so, dass das Ordnungsamt in diesem Fall nur bei Falschparken eingreifen könne. Ob jemand ein Anliegen habe oder nicht, wäre immer äußerst schwierig zu beweisen.
Inwiefern eine Beschilderung aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde umsetzbar ist, könne er nicht beurteilen. Er schlägt vor, dass sich die beiden Ämter diesbezüglich nochmals abstimmen. Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs schlägt vor, dies in den Beschluss mit aufzunehmen.