Mord durch Überdosis?Insulin-Prozess in Köln auf der Zielgeraden
Köln – Der sich seit Juli 2021 andauernde Prozess um einen versuchten Mord mit einer Insulinüberdosis befindet sich auf der Zielgeraden. „Nach Auffassung der Kammer kann die Beweisaufnahme geschlossen werden“, sagte der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, Peter Koerfers am Freitag. „Keine Bedenken“, lautete der knappe Kommentar von Oberstaatsanwalt Bastian Blaut.
Der wirft in dem Verfahren der 42 Jahre alten Angeklagten vor, im Juli 2021 versucht zu haben, ihren Schwiegervater mit einer Überdosis Insulin zu ermorden. Doch der Senior überlebte und ist heute ein schwerer Pflegefall. Die Angeklagte, Ehefrau des älteren Sohnes des mutmaßlichen Opfers, bestreitet den Vorwurf vehement. Bedenken gegen eine Schließung der Beweisaufnahme meldeten jedoch die Verteidiger der Angeklagten an. Demnach würden drei weitere Beweisanträge vorbereitet, ein möglicher vierter müsse noch intern beraten werden. Augenscheinlich missmutig setzte Koerfers nach Beratung mit seiner Kammer der Verteidigung eine letzte Frist von einer Woche, um abschließend weitere Beweisanträge zu stellen.
Ende September könnten Plädoyers folgen
Zuvor hatte das Gericht mehrere von der Verteidigung gestellte Beweisanträge als unbegründet zurückgewiesen. Für den nächsten Verhandlungstag Ende September forderte Koerfers die Staatsanwaltschaft auf, sich vorsorglich auf ein Plädoyer vorzubereiten.
In der Verhandlung am Freitag waren auch die sogenannten Adhäsionsanträge des mutmaßlichen Geschädigten Thema in öffentlicher Sitzung.
Mittels Adhäsionsanträgen können im Rahmen eines Strafprozesses zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend gemacht werden. Demnach fordert der durch seinen jüngeren Sohn in der Nebenklage vertretene mutmaßliche Geschädigte 75000 Euro Schmerzensgeld sowie rund 97000 Euro Schadensersatz für nach der Vergiftung entgangenes Arzthonorar.
Der heute 82-Jährige war im Juli des Jahres 2020, als sich die vorgeworfene Tat ereignet haben soll, noch als Arzt in seiner Praxis tätig. Bereits Anfang August hatte die Rundschau unter Berufung auf Justizkreise über die Forderung des Seniors in Höhe von rund 170 000 Euro berichtet.