Eine 86-jährige Frau war bei dem Unfall ums Leben gekommen.
Prozess um Unfalltod in KölnNach Party in Dünnwald - So tragisch endete eine Fahrt im Rausch
Auf einer Party in Dünnwald hatte er Joints geraucht, kodeinhaltigen Hustensaft mit Zitronenlimonade gemischt getrunken und zusätzlich noch Benzodiazepine, also Beruhigungsmittel, eingenommen. Als er am Morgen des 11. September 2023 die Party verließ, setzte er sich hinter das Steuer eines Mietautos — dessen Schlüssel er auf der Party einfach vom Küchentisch genommen hatte, wie er später aussagte. Wenige Minuten später geriet er auf dem Dünnwalder Kommunalweg auf die Gegenfahrbahn. Das erste ihm entgegenkommende Fahrzeug, ein Smart, konnte ihm noch auf den Grünstreifen ausweichen.
Die hinter dem Smart in einem Toyota fahrende Seniorin (86) erwischte der Angeklagte dann mit mindestens 73 Stundenkilometern frontal. Die 86-Jährige wurde eingeklemmt und so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb. Wie sich später herausstellte, stand der 24-Jährige bei der Fahrt nicht nur unter Drogeneinfluss, sondern hatte auch keinen Führerschein. Am Montag stand der mittlerweile 25-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor einer Schöffenabteilung des Amtsgerichts.
Erschwerend hinzu kam, dass der Crash vom September nicht die erste Unfallfahrt des 25-Jährigen ohne Fahrerlaubnis war. Bereits am 14. Juli 2023 war er in Mülheim unter Drogeneinfluss vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Dabei war er mit hoher Geschwindigkeit über die Schanzenstraße in Mülheim gefahren und mit einem am Straßenrand stehenden Auto kollidiert. Anschließend war der Angeklagte zu Fuß geflüchtet, konnte von Beamten aber gestellt werden.
„Beide Fälle sind leider so zutreffend“, erklärte Verteidiger Ingmar Rosentreter für den 25-Jährigen. Der Angeklagte ergänzte zum Unfall in Dünnwald: „Ich muss wohl eingenickt sein und auf die Gegenfahrbahn geraten sein.“ Im Anschluss an das Unfallgeschehen, hatte der Angeklagte gegenüber Polizeibeamten dann auch noch fälschlich behauptet, nicht er sei gefahren, sondern ein Bekannter. Der sei aber ausgestiegen und weggelaufen. Bei den Beamten gingen da alle Alarmglocken an, vermuteten sie doch, dass ein möglicherweise Schwerverletzter noch irgendwo in der Nähe sei, weshalb ein Hubschrauber angefordert wurde.
Für die Staatsanwältin spiegelten sich im Verhalten des Angeklagten „niedrige Gesinnung und Rechtlosigkeit“ wider. Sie forderte vier Jahre Haft — das Limit dessen, was eine Schöffenabteilung am Amtsgericht als Strafe verhängen kann. Verteidiger Rosentreter plädierte hingegen auf zwei Jahre Haft mit Bewährung sowie flankierende Maßnahmen wie einen Bewährungshelfer, Sozialstunden und eine verpflichtende Drogentherapie.
Das Gericht verurteilte den 25-Jährigen schließlich nach rund sechsstündiger Verhandlung zu einer zweijährigen Haftstrafe. Raum für eine Bewährung sah das Gericht jedoch nicht. „Unbeeindruckt von der ersten Tat im Juli, haben Sie sich wieder unter Drogen und ohne Führerschein hinters Steuer gesetzt“, sagte der Vorsitzende Karl-Heinz Seidel. Und weiter: „Sie Sind dafür verantwortlich, dass ein Mensch gestorben ist. Diese Schuld müssen Sie ein Leben lang tragen.“ Zudem verhängte das Gericht eine dreijährige Führerschein-Sperre.