AboAbonnieren

Mehr als 8 Jahre HaftLebensbedrohliche Rippenbrüche statt Versöhnung in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Justizzentrum

Das Justizzentrum in Köln

Das Paar aus dem Saarland war gemeinsam nach Köln gereist - der Ausflug endete blutig.

Die Reise nach Köln sollte eigentlich der Versöhnung mit seiner damaligen Partnerin dienen. Doch was dann in der Nacht auf den 5. Mai dieses Jahres im Zimmer eines Kölner Hotels passierte, brachte dem 37 Jahre alten Angeklagten nun achteinhalb Jahre Haft ein. Eine mehr als deutliche Strafe für zwei Fälle von gefährlicher Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung. Ein ebenfalls angeklagter sexueller Übergriff konnte vom Gericht hingegen nicht zweifelsfrei festgestellt werden, obwohl einiges dafür gesprochen habe, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

Zunächst hatte der Angeklagte, der wie seine damalige Partnerin im Saarland lebt, bereits im April 2024 Gewalt gegen die Frau angewandt. Am Morgen des 5. April hatte er ihr im Garten ihres Hauses in Saarbrücken aufgelauert und sie dann unter Schlägen zurück ins Haus gedrängt. Dort fiel die Frau zu Boden, woraufhin der groß und kräftig gewachsene Angeklagte, der von 2009 bis 2016 Fallschirmjäger bei der Bundeswehr war und somit wohl eine Nahkampfausbildung genossen haben dürfte, gegen ihren Kopf und in ihr Gesicht getreten hatte.

Gesicht voller Hämatome

Einen Monat später reisten das Paar dann nach Köln. Es sollte eine Versöhnungsreise wegen der Vorkommnisse vom April werden. Gemeinsam ging das Paar in der Nacht auf den 5. Mai in der Domstadt aus und genoss das Nachtleben. Doch weil die Frau sich in einem Club mit einem anderen Mann unterhielt, wurde der Angeklagte von Eifersucht gepackt. Zurück auf dem Hotelzimmer schlug der 37-Jährige brutal mit Fäusten auf die Frau ein.

Anschließend warf er sie aufs Bett und fesselte sie mit einem Gürtel an Händen und Füßen und knebelte sie. Aufgrund der Härte der Schläge verlor die Frau das Bewusstsein und nässte sich ein. Anschließend hatte der 37-Jährige die Frau rund 36 Stunden auf dem Hotelzimmer fest, was das Gericht als Freiheitsberaubung aburteilte. Nach den Schlägen waren die Augen der Nebenklägerin so geschwollen, dass sie kaum noch etwas sehen konnte. Zudem erlitt sie unter anderem einen Rippenserienbruch, der laut Einschätzung eines Rechtsmediziners lebensbedrohlich war.

In der Anklage hatte es geheißen: „Aufgrund der Vielzahl an Hämatomen im Gesicht konnte man ihre Hautfarbe nicht mehr erkennen.“ Der Angeklagte hatte sowohl die Schläge im April als auch die im Mai eingeräumt und als Motiv angegeben: „Ich war eifersüchtig.“ Hinsichtlich der Gewaltausbrüche hatte sich der 37-Jährige reuig gezeigt: „Mein Fehlverhalten kann man nicht beschönigen.“ Den angeklagten sexuellen Übergriff zulasten seiner Ex-Partnerin hatte er jedoch vehement bestritten.