Mit einer Petition wollen Bürger erreichen, dass die Schießanlage geschlossen oder nur zwei Tage geöffnet wird. Das Umweltamt sieht keinen Handlungsbedarf.
„Manchmal unerträglich“Bürger fordern Beschränkung der Schießanlage im Äußeren Grüngürtel
Es knallt – hin und wieder so laut, dass Menschen, die auf dem Waldweg im Äußeren Grüngürtel zwischen Franz-Kremer-Stadion und Gleueler Wiese unterwegs sind, erschreckt zusammenzucken und Hunde fluchtartig das Weite suchen. Auch an diesem Tag fallen wieder Schüsse, allerdings in gemäßigter Lautstärke. Sportschützen des Schieß-Clubs der Firma Ford trainieren dort. Sie haben die Anlage von dem Inhaber, der Hubertus Schützenbruderschaft Köln Sülz-Klettenberg, gemietet.
Die Sülzer Schützen vermieten die Schießanlage an sechs weitere Vereine, beispielsweise auch an den Polizeisportverein. So ist die Anlage oft in Betrieb. Viele Grüngürtelbesucher und -besucherinnen sind an die Schüsse gewöhnt. An manchen Tagen, so aber der Eindruck vieler, würden deutlich lautere Schüsse fallen, als gewöhnlich.
Bürger starten Petition gegen Schießanlage im Äußeren Grüngürtel
Gunnar Brandt, der mit seiner Frau regelmäßig im Grüngürtel spazieren geht, nimmt es wie folgt wahr: „In letzter Zeit ist der Lärmpegel, der von der Schießanlage ausgeht, manchmal unerträglich“, sagt er. „Die lauten Knallgeräusche sind sogar bis in die Gartenanlage Kletterrose zu hören.“ Die Kritik nimmt insgesamt zu.
Einige Bürger und Bürgerinnen haben eine Petition auf den Weg gebracht, mit der sie erreichen wollen, dass die Schießanlage geschlossen oder das Schießen zumindest auf zwei Tage in der Woche beschränkt wird. Hunde würden dort in Todesangst weglaufen, schildern sie. Die Waldtiere seien stark durch die Knallerei beeinträchtigt und Kinder würden stark verängstigt reagieren. 200 Menschen haben die Petition mittlerweile unterzeichnet.
Verwaltung sieht keinen Grund einzuschreiten
Das Umweltamt sieht allerdings keinen Grund, gegen den Schießbetrieb einzuschreiten. Die Anlage der Schützenbruderschaft sei schon sehr lange im Äußeren Grüngürtel beheimatet, schreibt eine Sprecherin der Stadt. Der Betrieb sei zwischen 9 Uhr und 21 Uhr genehmigt. Durch den langjährigen Bestand und die regelmäßige Nutzung der Schießanlage hätten sich die dort lebenden Wildtiere an die Geräusche gewöhnt, sodass sie nicht beeinträchtigt seien.
Auch die Menschen seien durch die Schüsse nicht so belastet, dass die Behörde einschreiten müsse: „Zur Beurteilung der Lärmbelästigung durch die Schießanlage ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm maßgeblich“, schreibt die Sprecherin. Ein Schutzanspruch bestehe danach aber vor allem für Räume, die dem dauerhaften Aufenthalt dienen, wie dem Wohn- und Schlafzimmer.
Ein Anspruch auf Lärmschutz in Naherholungsgebieten sei in der Technischen Anleitung nicht geregelt. Nach den Hinweisen zu ihrer Auslegung sei in Parkanlagen aber ein Immissionsrichtwert von 60 Dezibel ausschlaggebend. „Die fachliche Prüfung der Messdaten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass dieser Immissionsrichtwert eingehalten wird“, so die Sprecherin. Es bestehe damit keine Grundlage dafür, einzuschreiten oder die Schießzeiten zu verringern.
Die Frage, auf welche Weise und wann die Umweltbehörde die Lärmpegel vor Ort kontrolliert, beantwortet die Stadtverwaltung allerdings nicht konkret. Er würde gutachterlich durch Fachpersonal nach einschlägigen Regelwerten geprüft, schreibt die Stadtsprecherin. Einzelne „Lärmspitzen“ seien eingerechnet und als solche auch gesetzlich zulässig.
Anlage wird alle fünf Jahre auf Lärmemission geprüft
Die Hubertus Schützenbruderschaft selbst schildert, dass ihre Anlage regelmäßig alle fünf Jahre auch im Hinblick auf die Lärmemission überprüft werde. „Die letzte Prüfung erfolgte im Jahr 2023 ohne Beanstandung“, schreibt Roland Franken, Vorsitzender des Vereins.
Die Anlage verfüge über Schießstände für Lang- und Kurzwaffen. Der Schusslärm sei je nach Kaliber unterschiedlich hoch. Die vorgegebenen Schießzeiten würden von den Vereinen jedoch strikt eingehalten.
Die Schützen des Schieß-Clubs von Ford bestätigen das und beteuern, dass sie sich selbstverständlich auch nur mir erlaubten Waffen am Schießstand schießen. „Wir hätten auch nichts gegen Schalldämpfer“, sagt einer der Männer, die namentlich nicht genannt werden möchten. „Sportschützen ist es aber nicht erlaubt, sie zu nutzen.“