Ein Anwohner brachte die Entscheidung auf den Weg, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der wichtigen Verkehrsachse in Lövenich zu senken.
Stadtverwaltung dagegen„Die Autos rasen“ – Lindenthaler Bezirkspolitik will Tempo 30 auf Moltkestraße
Seit sechs Jahren wohnt Markus Röhr an der Moltkestraße und hat vor Ort etwas festgestellt: „Es gibt dort ein Sicherheitsproblem“, sagte er. „Die Moltkestraße ist ein Schulweg und wird morgens von vielen Kinder mit dem Fahrrad befahren. Gleichzeitig rasen die Autos auf dieser Strecke, auch nachts.“
Das führe zu einer extremen Lärmbelastung und stelle auch ein Problem für die Gesundheit dar. Die schmale Straße sei für Tempo 50 eigentlich nicht geeignet. Es gäbe keine Fußgängerüberwege, um die Fahrbahn sicher zu überqueren.
Er trug seine Beobachtungen in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung vor und bat die Bezirkspolitik, sich dafür einzusetzen, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Verkehrsachse auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt und ein Fußgängerüberweg geschaffen wird. Die Bezirksvertretung erfüllte den Wunsch und beauftragte die Verwaltung damit, die gewünschte Änderung erneut zu prüfen.
Moltkestraße in Köln: Verwaltung sprach sich gegen Tempo 30 aus
Die Moltkestraße in Lövenich ist seit Jahren Gegenstand der Diskussion im Kölner Westen. Sie verbindet die Brauweilerstraße in Lövenich mit der Aachener Straße, eine der wichtigsten Hauptverkehrsachsen im Kölner Westen und ist dementsprechend stark von Fahrrad- und Autofahrern befahren – gleichzeitig relativ schmal. Wohngebäude stehen dicht am Verkehr.
Bislang hatte die Verwaltung allerdings argumentiert, die Höchstgeschwindigkeit könne auf der Moltkestraße nicht reduziert werden, weil sie aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung, ihres Charakters und Ausbaus keine Tempo-30-Zone sein sollte. Ein Fußgängerüberweg könne nicht eingerichtet werden, weil Zählungen ergeben hätten, dass deutlich weniger Fußgänger die Straße queren würden, als es nach den Richtlinien für die Installation erforderlich sei.
Die Bezirkspolitik wies die Verwaltung nun in ihrem erneuten Beschluss darauf hin, dass diese 20 Jahre alten Richtlinien etwas anderes vorsehen würden: Demnach sollten die querenden Fußgänger nicht nur gezählt werden, sondern vor allem auch die Gegebenheiten vor Ort geprüft werden.
Köln-Lindenthal: Bezirkspolitik teilt nicht Meinung der Verwaltung
Gleichzeitig nahm sie in ihren Beschluss einen Verweis auf ein brandneues Gesetz auf: Gerade haben Bundestag und Bundesrat eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet. Sie sieht vor, dass die Behörden vor Ort künftig leichter neue Tempo-30-Strecken anordnen dürfen. Nach dem geänderten Straßenverkehrsgesetz sollen neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung sieht das aktuell allerdings für noch keinen ausreichenden Grund, das Tempo auf der Moltkestraße zu drosseln:
„Das neue Straßenverkehrsgesetz setzt zunächst nur den Rechtsrahmen“ schreibt ein Sprecher der Stadt. Die Kommunen hätten erst dann einen anderen Handlungsspielraum, wenn nun die Straßenverkehrsordnung und die dazugehörende Verwaltungsvorschrift entsprechend angepasst worden seien. Die Straßenverkehrsbehörde sei damit an die aktuell gültigen Regelungen aus der Straßenverkehrsordnung gebunden und könne im Hinblick auf die Moltkestraße derzeit keine andere Entscheidung treffen als bisher.
Die Bezirkspolitik sieht das anders. Sie betonte, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen aus Sicherheitsgründen und wegen Lärmbelästigung nach der Straßenverkehrsordnung auch jetzt bereits möglich sei. Das hätte die zahlreichen durch Bürger im Klageweg erstrittenen Tempo-30-Zonen in der Stadt bewiesen.
„Es ist nicht mehr nachvollziehbar, warum die Verwaltung keine Kreativität zeigt, um den Bürgern und Bürgerinnen zu helfen“, sagte Svenja Führer, Vorsitzende der CDU-Fraktion. „Wenn ich sehe, wie nun, nachdem mehrere Anwohner vor Gericht gezogen sind, auf der Luxemburger Straße Tempo 30 angeordnet wird, dann muss man Herr Röhr sagen: Vielleicht sollten sie einmal überlegen, zu klagen.“