Das Verwaltungsgericht hatte in einem Eilentscheid drei Klägern stattgegeben. Nun setzt die Stadt die Regelung für das Veedel komplett aus - und will nachbessern.
GerichtsentscheidStadt Köln setzt Parkregelung in einem Veedel aus
Die Stadt setzt das Anwohnerparken im Braunsfelder Pauliviertel vorerst außer Kraft. Damit reagiert die Verwaltung auf eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Anfang des Monats. Die Stadt teilte auf Anfrage der Rundschau mit: „Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren werden das Bewohnerparkgebiet Pauliviertel temporär ausgesetzt und die Parkscheinautomaten abgeschaltet.“ Die Anwohner sollen in dieser Woche informiert werden. Drei Berufspendler hatten geklagt.
Im September hatte die Stadt in Braunsfeld die Bewohnerparkzone Pauliviertel eingerichtet und damit das dortige Parken auf öffentlichen Stellplätzen der Parkraumbewirtschaftung unterworfen. Die Zone umfasst das Straßenkarree Aachener Straße, Maarweg, Stolberger Straße und Eupener Straße. Die außerhalb Kölns wohnenden Antragsteller arbeiten in einem nahe der Bewohnerparkzone gelegenen Betrieb. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht drei Eilanträgen stattgegeben. Die drei Berufspendler hatten geltend gemacht, dass sie ihren Arbeitsplatz aufgrund ihrer Arbeitszeiten nur mit dem Auto erreichen könnten. Sie müssten nun aber erhebliche Parkgebühren entrichten. Die Ausweisung der Parkzone sei rechtswidrig, weil die Stadt nur unzureichend die Parkauslastung vor Ort ermittelt habe.
Zahl der Fahrzeuge nur an einem Tag ermittelt
Dem war das Gericht im Grundsatz gefolgt. Das Gericht schrieb in seiner Begründung, die Stadt habe nicht hinreichend belegt, dass in der Zone für Bewohner ein erheblicher Parkraummangel besteht. Sie hat bei einer Parkraumerhebung 2018 die Zahl geparkter Fahrzeuge nur an einem einzelnen Werktag ermittelt. Diese Stichprobe sei mit Blick auf Größe und Nutzungen in dem Gebiet (Gewerbe, Wohnen) nicht verallgemeinerungsfähig. Zudem habe die Stadt bei der Parkraumerhebung nicht die Zahl der gebietsfremden abgestellten Fahrzeuge erfasst. Ihre Schlussfolgerung, die Zahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge übersteige die Zahl der knapp 1000 öffentlichen Stellplätze deutlich, sei nicht hinreichend belastbar. Gegen den Beschluss hätte die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen können. Wie ein Stadtsprecher gegenüber der Rundschau mitteilte, verzichtet die Verwaltung darauf. Sie will vielmehr nun im Hauptsacheverfahren die geforderte Verkehrserhebung nachliefern. Nach dem Gerichtsbeschluss hätte die Stadt theoretisch nur die drei Klageführenden von der Anwohnerparkgebühr befreien müssen. Das Gericht hatte auf die begrenzte Wirkung des Entscheids hingewiesen. Das hätte jedoch Folgeanträge nach sich ziehen können.
Die Verwaltung will nun die Regelung im Pauliviertel auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Bis dahin werden Automaten abgeschaltet und Schilder abgebaut oder verhüllt. Die ausgegebenen Bewohnerparkausweise erhalten für den Zeitraum der Aussetzung automatisch eine zeitliche Verlängerung, teilte die Stadt weiter mit. Diese greift, wenn das Bewohnerparkgebiet wieder aktiviert werden sollte. Wann das der Fall sein wird, ist noch völlig offen. Nun ist die Stadt zunächst in der Pflicht, ein neues Gutachten zu erstellen, mit dem sie belegt, dass ein erheblicher Parkraummangel besteht. Wann es dann zum Hauptsacheverfahren kommt, ist laut Verwaltungsgericht unklar. Es dürfte aber sicher mehr als zwei, drei Monate dauern. Auf andere Bewohnerparkzonen hat der Urteil keine Folgen.
Parkzonen
49 Bewohnerparkzonen sind in ganz Köln ausgewiesen. Der Großteil davon mit 21 im Bezirk Innenstadt. Hier werden viele Autofahrer täglich bei der Parkplatzsuche auf eine harte Probe gestellt. Weitere Zonen gibt es in den Stadtbezirken Kalk, Lindenthal, Mülheim, Nippes, Porz und Ehrenfeld. In den Gebieten haben die Parkscheinautomaten einen roten Punkt mit Kennung der entsprechenden Parkzone. Das Parken ist für Anwohner mit einem Ausweis kostenfrei. Für Besucherinnen und Besucher ist die Nutzung zu bestimmten Zeiten gegen Gebühr und mit einer Höchstparkdauer von vier Stunden möglich. (mft)