Streit mit der Stadt KölnInvestor lässt Jury-Sitzung für Laurenz-Carré platzen
- Das geplante Laurenz-Carré sorgt erneut für einen Streit zwischen Stadt und Investoren.
- Die Stadt Köln will einen Bebauungsplan für das Gelände, die Investoren halten diesen für überflüssig.
- Eine Jury-Sitzung für den Architektenwettbewerb wurde am Freitag spontan aufgelöst.
Köln – Eigentlich sollte es um die Gestaltung eines der zentralsten Viertel Kölns gehen. Aber dann war nach wenigen Minuten schon wieder alles vorbei. Die für Freitagmorgen einberufene Wettbewerbssitzung zur architektonischen Gestaltung des Laurenz-Carrés ist geplatzt.
Der Investor, die Düsseldorfer Gerch Group, teilte den überraschten Jurymitgliedern kurz und knapp mit, dass der Wettbewerb verschoben werde, eine Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden könne. Hintergrund ist ein Streit zwischen Stadt und Investor, ob es für das zu entwickelnde Gelände einen Bebauungsplan geben soll.
Stadt will sich Mitspracherecht sichern
Das Laurenz-Carré ist die Fläche südlich des Roncalliplatzes, zu ihr gehören etwa das heruntergekommene Parkhaus an der Großen Budengasse, aber auch das denkmalgeschützte Senats-Hotel. Der Düsseldorfer Projektentwickler will dort 250 Millionen Euro investieren, zwei Hotels, Büros, Handel und hochwertiges Wohnen sollen dort voraussichtlich bis 2022 entstehen. Die Gerch Group hat das Grundstück erworben, nun geht es darum, wie gebaut werden soll.
Die Stadt möchte sich an dieser Stelle Mitspracherecht bei der architektonischen Umsetzung sichern und drängt daher auf einen Bebauungsplan. Die Gerch Group will nun den Abriss der ersten Gebäude beantragen, sie müsste sich nach bisherigem Status am Paragraphen 34 des Baugesetzbuchs orientieren, der lediglich vorsieht, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt.
Nach Rundschau-Informationen wollen Verwaltung und Politik deshalb per Dringlichkeitsantrag eine Veränderungssperre für das Terrain bewirken. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat dem bereits zugestimmt, am Donnerstag steht das Thema im Stadtentwicklungsausschuss auf der Tagesordnung.
Investor-Verhalten empört Jury-Mitglieder
In der Jurysitzung sorgte das Verhalten des Investors gestern für Empörung. „Eine Unverschämtheit“, schäumt FDP-Bezirksvertreterin Maria Tillessen . Andere Mitglieder sprachen von Respektlosigkeit gegenüber den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern, die sich den Tag eigens für den Architektenwettbewerb freigehalten hätten. CDU-Geschäftsführer Niklas Kienitz, Vorsitzender des zuständigen Ratsausschusses für Stadtentwicklung, habe seinen Unmut über das Verhalten der Gerch Group „mehr als deutlich gemacht“, schildern Jurymitglieder.
Das könnte Sie auch interessieren:
„Es tut uns auch leid, dass wir das Verfahren unterbrechen mussten“, sagt Mathias Düsterdick, der Vorstandsvorsitzende der Gerch Group. Das habe sich aber erst kurzfristig durch die Entwicklung der letzten Tage ergeben. Er räumte ein, auch die angestrebte Veränderungssperre habe dabei eine Rolle gespielt. Der von der Politik gewünschte Bebauungsplan wäre nach seiner Ansicht nach zwei bereits durchgeführten Wettbewerben für das Carré überflüssig und ein Schritt zurück.
Verhandlungen zwischen Gerch Group und Baudezernet der Stadt Köln laufen
Düsterdick zeigte sich gegenüber der Rundschau zuversichtlich, gemeinsam mit der Bauverwaltung nun zügig einen städtebaulichen Vertrag zu entwickeln. Nach der geplatzten Jurysitzung habe er am Freitag bereits mehrere Stunden mit Baudezernent Markus Greitemann verhandelt. Der Beigeordnete sagte der Rundschau ebenfalls, er sei optimistisch, dass es gelinge, sich im Sommer auf die Eckpunkte eines solchen Vertrages zu einigen. Danach könne es dann auch den Architektenwettbewerb für das Carré geben.
„Das Viertel liegt schon viel zu lange brach“, unterstreicht Gerch-Group-Vorstand Düsterdick. Zehn Jahre lang hätten französische Investoren vergebens versucht, dort ein Einkaufszentrum zu bauen. „Das war völliger Blödsinn“. Sein Unternehmen halte an den Plänen für das Laurenz-Carré fest. Er machte allerdings auch klar, wo die Grenze liegt. „Wenn auf einem Bebauungsplan bestanden wird, springen wir ab.“ Dass man das Grundstück bereits erworben habe, sei kein Hinderungsgrund. „Das kriegen wir sicher wieder verkauft.“