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AnmeldeverfahrenZweitwunsch für weiterführende Schulen in Köln soll wegfallen

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Erweiterungsbau der Rosenmaar-Schule.

Erweiterungsbau der Rosenmaar-Schule.

Gut drei Stunden debattierten am Montag die Mitglieder des Schulausschusses. Unter anderem hierüber.

Vier Projekte bei sieben Mitarbeitenden sind derzeit bei der Kölner Schulbaugesellschaft angesiedelt. Das erläuterte Jens Rauber, hauptamtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft, im Schulausschuss am Montag. Bei den Projekten in der Hand der Schulbaugesellschaft handelt es sich bisher nur um einen Schulneubau. Sie soll in Porz den Neubau einer zweizügigen Grundschule verantworten, derzeit werden dafür Generalplaner gesucht. „Ein spontanes kleines Projekt ist eine Interimssporthalle als Zelt in Porz“, führte Rauber auf.

Zusätzlich ist die Schulbaugesellschaft mit der Investorensuche für den Neubau eines Gymnasiums in Nippes betraut. Die Stadt war dabei bisher erfolglos. Hier machte Rauber Mut, dass man fündig werden könnte. Auch mit der Investorenverhandlung für den Neubau eines Berufskollegs in Porz ist die Schulbaugesellschaft betraut.

„Wir wünschen uns das eine oder andere Projekt mehr“, sagte der Geschäftsführer, der seit September 2023 im Amt ist. Perspektivisch soll die Gesellschaft auf bis zu 13 Mitarbeitende anwachsen. 2025 wolle man laut Rauber in die „richtige operative Umsetzung“ gehen.

Ziel der Schulbaugesellschaft ist es, den dringend notwendigen Schulbau in Köln voranzutreiben. „Wir wollen in aller Regel Projekte übernehmen, die noch nicht besetzt sind. Wir wollten ja verstärken und unterstützen und nicht in Konkurrenz zur Gebäudewirtschaft treten“, machte Rauber klar. Zukünftig soll die Schulbaugesellschaft regelmäßig am Ausschuss für Schule und Weiterbildung teilnehmen. Der Rat hatte 2022 die Einrichtung dieser Gesellschaft beschlossen.

141 Erstklässler mit langen Schulwegen im vergangenen Jahr

Wie dringend der Neubau von Schulen ist, zeigt auch eine Auswertung der Grundschulplätze zum Schuljahr 2023/24. Wie berichtet, haben zum Schuljahr 2023/24 erstmals eine bedeutende Anzahl von Erstklässlern keinen Platz auf einer wohnortnahen Schule erhalten. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass im Anmeldeverfahren der Grundschulen zum Schuljahr 2023/24 insgesamt 141 Erstklässler einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern auf sich nehmen mussten, weil sie keinen Platz an einer wohnortnahen Schule erhielten.

Hiervon haben 68 Kinder eine Fahrzeit von weniger als 30 Minuten und können den Schulweg mit dem ÖPNV ohne Umstieg bewältigen. Weitere 51 Kinder haben ebenfalls eine Fahrzeit von weniger als 30 Minuten, jedoch einen Fußweg von mehr als einem Kilometer zurückzulegen. Bei 22 Kindern waren ein langer Fußweg und teils mehr als ein Umstieg erforderlich. Kinder, deren Schulweg über zwei Kilometer liegt, erhalten eine Freifahrtberechtigung. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder und auch diejenigen, deren Kind auf dem Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln umsteigen muss, wurden von der Stadt persönlich beraten. „Sofern hier die Kinder mit dem privaten PKW zur Schule gebracht wurden, ist eine Wegstreckenentschädigung angeboten worden. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Beförderung mit dem Taxi angeboten worden“, teilt die Verwaltung mit.

Zweitwunsch bei weiterführenden Schulen soll wegfallen

Für Diskussionen sorgte die Zeitplanung der Verwaltung für das Anmeldeverfahren bei weiterführenden Schulen im kommenden Schuljahr. Hier beauftragten die Ausschussmitglieder die Verwaltung, nach Rücksprache mit der Bezirksregierung eine überarbeitete Vorlage zu erstellen. Darin soll unter anderem dargelegt werden, wie die offenen Gesamtschulplätze nach einer vorgezogenen Anmelderunde vergeben werden sollen.

Das gesamte Anmeldeverfahren darf nach Auskunft der Verwaltung nur in einer sechswöchigen Frist durchgeführt werden. „Hier wird die Bezirksregierung im kommenden Jahr keine Ausnahme mehr zulassen“, sagte Sascha Rüttgers, stellvertretener Leiter des Amts für Schulentwicklung. Einigkeit herrschte darüber, dass Eltern keinen Zweitwunsch für eine weiterführende Schule mehr angegeben sollen. Möglicherweise soll in einer Sondersitzung über das Anmeldeverfahren entschieden werden.